© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
Schimmel bei Fensterbank
Gutachtenerstellung für Schimmelbefall

Schimmel-Gutachten

Im Fachbereich Immobilien haben wir vom

Sachverständigen Institut Lippe als Sachverständigen

einen Fachmann welcher sich mit Schimmelbefall und

den dadurch verursachten Schäden auseinandersetzt.

Jede Immobilie kann von Schimmelbefall betroffen sein, ganz gleich ob Lagerhalle, Einfamilienhaus, Hochhaus oder andere. Die Ursachen können vielfältig sein und für einen Laien ist es zumeist schwer bis unmöglich, die Gründe herauszufinden. Daher ist es ratsam und sinnvoll, einen Schimmel- Sachverständigen zu beauftragen. Bei Schimmelbefall in Wohnung oder Haus ist schnelles Handeln vonnöten. Denn der Schimmel kann, wenn nicht umgehend gehandelt wird, sowohl die Bausubstanz als auch die Gesundheit angreifen und dabei schwere und langfristige Schäden verursachen. Dabei ist der Rat von Fachleuten gefragt. Ein Schimmelsachverständiger ist dazu der richtige Ansprechpartner. Dieser kann aufgrund seiner Kenntnisse ermitteln ob die Bewohner selber geringfügige Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung ergreifen können wie z.B. Verbesserung der Belüftung oder ob größerer Aufwand notwendig ist. Bei oberflächlichem Schimmelbefall kann man nämlich oftmals selbst Gegenmaßnahmen einleiten. Relativ unproblematisch ist vereinzelter oberflächlicher Schimmelbefall mit nur geringem Durchmesser von bis zu ungefähr 10 cm Durchmesser, zumal wenn er lediglich an einer einzigen Stelle auftritt. Allerdings kann ein Laie auch hier nicht hundertprozentig sicher sein. Der Schimmelsachverständige kann jedoch bei einer Wohnungs- oder Hausbegehung aufgrund seiner Kenntnisse und mithilfe von speziellen Messgeräten feststellen ob ein größerer Schaden wie zum Beispiel undichte Bausubstanz vorliegt, die einer umfänglicheren Sanierung bedürfen. Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt: Zum einen wird mit entsprechenden Messgeräten die Feuchtigkeit von Gebäudeteilen ermittelt. An den betroffenen Stellen werden Klebefilmproben entnommen und zur Schimmelpilzuntersuchung in ein Labor gegeben. Des Weiteren werden mittels thermografischer Untersuchung Temperaturdifferenzen an Wänden, Decken und anderen Oberflächen erkennbar gemacht. Auf diese Weise lassen sich Wärmebrücken, zum Beispiel durch ungenügende Dämmung feststellen. Auch Räume, in denen kein sichtbarer Schimmelpilzbefall vorliegt werden untersucht. Mittels Raumluftmessung wird die Luft auf ihre generelle Qualität sowie auf eventuell vorhandene Schimmelsporen und Pollen untersucht. Sollten hierbei bedenkliche Werte gemessen werden, können vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um späteren Schimmelbefall von vorneherein zu vermeiden. Ein Alarmsignal ist auch, wenn ohne erkennbare Ursachen modriger Geruch auftritt, besonders wenn dieser sich auch durch Belüftungsmaßnahmen nicht beseitigen lässt. Denn Schimmel kann nicht nur oberflächlich auftreten, sondern sich auch in Zwischenschichten bilden. Nach Abschluss der Begehung und aller Messungen stellt der Sachverständige die Ergebnisse in einer Stellungnahme oder einem Gutachten zusammen und gibt dem Kunden Ratschläge zur Vorbeugung von Schimmelbildung und zur Schimmelbeseitigung, sofern letzteres ohne professionelle Sanierung möglich ist. Liegt ein schwererer Fall vor, sollte ein professionelles Schimmelgutachten erstellt und professionelle Sanierungsmaßnahmen besprochen und eingeleitet werden. Ein Schimmelgutachten ist insbesondere dann empfehlenswert oder sogar notwendig, wenn es darum geht Streit zwischen Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherr und Baufirma bezüglich des Schimmelbefalls zu vermeiden oder beizulegen. Schließlich spielt dabei unter Anderem die Rolle wer für Schäden und Sanierung aufzukommen hat. Liegt die Schuld zum Beispiel beim Mieter durch falsche oder schlechte Belüftung oder wurde seitens der Baufirma nicht richtig konstruiert – Wände schlecht gedämmt, falsches oder mangelhaftes Baumaterial verwendet? Die Ursachen für Schimmelbefall können vielfältiger Natur sein. Was ist der genaue Aufgabenbereich eines Schimmelsachverständigen? Die Tätigkeit umfasst die Begehung des betreffenden Gebäudes bzw. der Wohnung, die Aufnahme von Schadensbildern sowie die Messung diverser Parameter wie unter Anderem die Feuchtigkeit von Wänden etc. und die Bestimmung der Schimmelart, sofern dies vor Ort möglich ist, ansonsten werden Proben zur Analyse in ein Labor gegeben. Für das Endergebnis muss der Schimmelschaden korrekt ermittelt und Gegenmaßnahmen besprochen werden. Wer beauftragt einen Schimmelsachverständigen? Sowohl Eigentümer als auch Mieter, Vermieter und Gerichte können einen Schimmelsachverständigen beauftragen. Im Falle eines vom Eigentümer selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung ist der Eigentümer für die Beauftragung eines Schimmelsachverständigen zuständig und trägt auch selbst die Kosten, sofern sich herausstellt, dass keine Baufirma aufgrund unsachgemäßer Arbeiten für den vorliegenden Schaden verantwortlich ist. Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung muss man dem Vermieter gegenüber die eigene Unschuld beweisen. Dazu kann der Mieter selbst einen Schimmelsachverständigen beauftragen. Stellt sich heraus, dass der Schaden nicht selbst verursacht ist, sondern ein Bauschaden vorliegt, übernimmt zumeist der Vermieter die Gutachter-Kosten. Im Falle von Unklarheiten, das heißt, kommt es betreffend des Schimmelschadens zum Streit zwischen den Parteien und Aussage steht gegen Aussage, kann auch das Gericht, vor dem der Konflikt ausgetragen wird, einen Schimmelsachverständigen beauftragen. Der ermittelte Schadensverursacher hat in diesem Fall die Kosten dafür zu tragen. Gibt es unterschiedliche Arten von Schimmelgutachten und wenn ja welche? Es gibt verschiedene Arten von Gutachten. Zum einen das Kurzgutachten und zum anderen das Vollgutachten. In einem Kurzgutachten werden die Ergebnisse der vorangegangen Untersuchungen in eher knapper Form zusammengefasst. Diese Art des Gutachtens reicht aus im Falle von Haus- bzw. Wohnungseigentümern. Ein Vollgutachten kommt zum Tragen, wenn die Angelegenheit mehrere Parteien betrifft wie Vermieter und Mieter, Bauherr und Baufirma. In diesem Falle geht es schließlich auch darum, in wessen Verantwortungsbereich der Schimmelschaden fällt. Von daher ist ein detailliertes Vollgutachten ebenfalls bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Schadens von großem Wert. .
Sachverständigen Institut Lippe
Schimmel in Zimmerecke Schimmel beim Fenster Schimmel an Wand
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
Gutachtenerstellung für Schimmelbefall

Schimmel-Gutachten

Im Fachbereich Immobilien haben wir vom

Sachverständigen Institut Lippe als Sachverständigen

einen Fachmann welcher sich mit Schimmelbefall und

den dadurch verursachten Schäden auseinandersetzt.

Jede Immobilie kann von Schimmelbefall betroffen sein, ganz gleich ob Lagerhalle, Einfamilienhaus, Hochhaus oder andere. Die Ursachen können vielfältig sein und für einen Laien ist es zumeist schwer bis unmöglich, die Gründe herauszufinden. Daher ist es ratsam und sinnvoll, einen Schimmel- Sachverständigen zu beauftragen. Bei Schimmelbefall in Wohnung oder Haus ist schnelles Handeln vonnöten. Denn der Schimmel kann, wenn nicht umgehend gehandelt wird, sowohl die Bausubstanz als auch die Gesundheit angreifen und dabei schwere und langfristige Schäden verursachen. Dabei ist der Rat von Fachleuten gefragt. Ein Schimmelsachverständiger ist dazu der richtige Ansprechpartner. Dieser kann aufgrund seiner Kenntnisse ermitteln ob die Bewohner selber geringfügige Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung ergreifen können wie z.B. Verbesserung der Belüftung oder ob größerer Aufwand notwendig ist. Bei oberflächlichem Schimmelbefall kann man nämlich oftmals selbst Gegenmaßnahmen einleiten. Relativ unproblematisch ist vereinzelter oberflächlicher Schimmelbefall mit nur geringem Durchmesser von bis zu ungefähr 10 cm Durchmesser, zumal wenn er lediglich an einer einzigen Stelle auftritt. Allerdings kann ein Laie auch hier nicht hundertprozentig sicher sein. Der Schimmelsachverständige kann jedoch bei einer Wohnungs- oder Hausbegehung aufgrund seiner Kenntnisse und mithilfe von speziellen Messgeräten feststellen ob ein größerer Schaden wie zum Beispiel undichte Bausubstanz vorliegt, die einer umfänglicheren Sanierung bedürfen. Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt: Zum einen wird mit entsprechenden Messgeräten die Feuchtigkeit von Gebäudeteilen ermittelt. An den betroffenen Stellen werden Klebefilmproben entnommen und zur Schimmelpilzuntersuchung in ein Labor gegeben. Des Weiteren werden mittels thermografischer Untersuchung Temperaturdifferenzen an Wänden, Decken und anderen Oberflächen erkennbar gemacht. Auf diese Weise lassen sich Wärmebrücken, zum Beispiel durch ungenügende Dämmung feststellen. Auch Räume, in denen kein sichtbarer Schimmelpilzbefall vorliegt werden untersucht. Mittels Raumluftmessung wird die Luft auf ihre generelle Qualität sowie auf eventuell vorhandene Schimmelsporen und Pollen untersucht. Sollten hierbei bedenkliche Werte gemessen werden, können vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um späteren Schimmelbefall von vorneherein zu vermeiden. Ein Alarmsignal ist auch, wenn ohne erkennbare Ursachen modriger Geruch auftritt, besonders wenn dieser sich auch durch Belüftungsmaßnahmen nicht beseitigen lässt. Denn Schimmel kann nicht nur oberflächlich auftreten, sondern sich auch in Zwischenschichten bilden. Nach Abschluss der Begehung und aller Messungen stellt der Sachverständige die Ergebnisse in einer Stellungnahme oder einem Gutachten zusammen und gibt dem Kunden Ratschläge zur Vorbeugung von Schimmelbildung und zur Schimmelbeseitigung, sofern letzteres ohne professionelle Sanierung möglich ist. Liegt ein schwererer Fall vor, sollte ein professionelles Schimmelgutachten erstellt und professionelle Sanierungsmaßnahmen besprochen und eingeleitet werden. Ein Schimmelgutachten ist insbesondere dann empfehlenswert oder sogar notwendig, wenn es darum geht Streit zwischen Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherr und Baufirma bezüglich des Schimmelbefalls zu vermeiden oder beizulegen. Schließlich spielt dabei unter Anderem die Rolle wer für Schäden und Sanierung aufzukommen hat. Liegt die Schuld zum Beispiel beim Mieter durch falsche oder schlechte Belüftung oder wurde seitens der Baufirma nicht richtig konstruiert – Wände schlecht gedämmt, falsches oder mangelhaftes Baumaterial verwendet? Die Ursachen für Schimmelbefall können vielfältiger Natur sein. Was ist der genaue Aufgabenbereich eines Schimmelsachverständigen? Die Tätigkeit umfasst die Begehung des betreffenden Gebäudes bzw. der Wohnung, die Aufnahme von Schadensbildern sowie die Messung diverser Parameter wie unter Anderem die Feuchtigkeit von Wänden etc. und die Bestimmung der Schimmelart, sofern dies vor Ort möglich ist, ansonsten werden Proben zur Analyse in ein Labor gegeben. Für das Endergebnis muss der Schimmelschaden korrekt ermittelt und Gegenmaßnahmen besprochen werden. Wer beauftragt einen Schimmelsachverständigen? Sowohl Eigentümer als auch Mieter, Vermieter und Gerichte können einen Schimmelsachverständigen beauftragen. Im Falle eines vom Eigentümer selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung ist der Eigentümer für die Beauftragung eines Schimmelsachverständigen zuständig und trägt auch selbst die Kosten, sofern sich herausstellt, dass keine Baufirma aufgrund unsachgemäßer Arbeiten für den vorliegenden Schaden verantwortlich ist. Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung muss man dem Vermieter gegenüber die eigene Unschuld beweisen. Dazu kann der Mieter selbst einen Schimmelsachverständigen beauftragen. Stellt sich heraus, dass der Schaden nicht selbst verursacht ist, sondern ein Bauschaden vorliegt, übernimmt zumeist der Vermieter die Gutachter-Kosten. Im Falle von Unklarheiten, das heißt, kommt es betreffend des Schimmelschadens zum Streit zwischen den Parteien und Aussage steht gegen Aussage, kann auch das Gericht, vor dem der Konflikt ausgetragen wird, einen Schimmelsachverständigen beauftragen. Der ermittelte Schadensverursacher hat in diesem Fall die Kosten dafür zu tragen. Gibt es unterschiedliche Arten von Schimmelgutachten und wenn ja welche? Es gibt verschiedene Arten von Gutachten. Zum einen das Kurzgutachten und zum anderen das Vollgutachten. In einem Kurzgutachten werden die Ergebnisse der vorangegangen Untersuchungen in eher knapper Form zusammengefasst. Diese Art des Gutachtens reicht aus im Falle von Haus- bzw. Wohnungseigentümern. Ein Vollgutachten kommt zum Tragen, wenn die Angelegenheit mehrere Parteien betrifft wie Vermieter und Mieter, Bauherr und Baufirma. In diesem Falle geht es schließlich auch darum, in wessen Verantwortungsbereich der Schimmelschaden fällt. Von daher ist ein detailliertes Vollgutachten ebenfalls bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Schadens von großem Wert. .
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Schimmel bei Fensterbank
Gutachtenerstellung für Schimmelbefall