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Gutachtenerstellung für Schimmelbefall
Schimmel-Gutachten
Im Fachbereich Immobilien haben wir vom
Sachverständigen Institut Lippe als Sachverständigen
einen Fachmann welcher sich mit Schimmelbefall und
den dadurch verursachten Schäden auseinandersetzt.
Jede Immobilie kann von Schimmelbefall betroffen sein, ganz
gleich ob Lagerhalle, Einfamilienhaus, Hochhaus oder andere.
Die Ursachen können vielfältig sein und für einen Laien ist es
zumeist schwer bis unmöglich, die Gründe herauszufinden.
Daher ist es ratsam und sinnvoll, einen Schimmel-
Sachverständigen zu beauftragen.
Bei Schimmelbefall in Wohnung oder Haus ist schnelles
Handeln vonnöten. Denn der Schimmel kann, wenn nicht
umgehend gehandelt wird, sowohl die Bausubstanz als auch
die Gesundheit angreifen und dabei schwere und langfristige
Schäden verursachen. Dabei ist der Rat von Fachleuten
gefragt.
Ein Schimmelsachverständiger ist dazu der richtige
Ansprechpartner. Dieser kann aufgrund seiner Kenntnisse
ermitteln ob die Bewohner selber geringfügige Maßnahmen zur
Schimmelbekämpfung ergreifen können wie z.B. Verbesserung
der Belüftung oder ob größerer Aufwand notwendig ist. Bei
oberflächlichem Schimmelbefall kann man nämlich oftmals
selbst Gegenmaßnahmen einleiten.
Relativ unproblematisch ist vereinzelter oberflächlicher
Schimmelbefall mit nur geringem Durchmesser von bis zu
ungefähr 10 cm Durchmesser, zumal wenn er lediglich an einer
einzigen Stelle auftritt. Allerdings kann ein Laie auch hier
nicht hundertprozentig sicher sein. Der
Schimmelsachverständige kann jedoch bei einer Wohnungs-
oder Hausbegehung aufgrund seiner Kenntnisse und mithilfe
von speziellen Messgeräten feststellen ob ein größerer
Schaden wie zum Beispiel undichte Bausubstanz vorliegt, die
einer umfänglicheren Sanierung bedürfen.
Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt:
Zum einen wird mit entsprechenden Messgeräten die
Feuchtigkeit von Gebäudeteilen ermittelt.
An den betroffenen Stellen werden Klebefilmproben
entnommen und zur Schimmelpilzuntersuchung in ein Labor
gegeben. Des Weiteren werden mittels thermografischer
Untersuchung Temperaturdifferenzen an Wänden, Decken und
anderen Oberflächen erkennbar gemacht. Auf diese Weise
lassen sich Wärmebrücken, zum Beispiel durch ungenügende
Dämmung feststellen.
Auch Räume, in denen kein sichtbarer Schimmelpilzbefall
vorliegt werden untersucht. Mittels Raumluftmessung wird die
Luft auf ihre generelle Qualität sowie auf eventuell
vorhandene Schimmelsporen und Pollen untersucht. Sollten
hierbei bedenkliche Werte gemessen werden, können
vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um späteren
Schimmelbefall von vorneherein zu vermeiden.
Ein Alarmsignal ist auch, wenn ohne erkennbare Ursachen
modriger Geruch auftritt, besonders wenn dieser sich auch
durch Belüftungsmaßnahmen nicht beseitigen lässt. Denn
Schimmel kann nicht nur oberflächlich auftreten, sondern sich
auch in Zwischenschichten bilden.
Nach Abschluss der Begehung und aller Messungen stellt der
Sachverständige die Ergebnisse in einer Stellungnahme oder
einem Gutachten zusammen und gibt dem Kunden Ratschläge
zur Vorbeugung von Schimmelbildung und zur
Schimmelbeseitigung, sofern letzteres ohne professionelle
Sanierung möglich ist. Liegt ein schwererer Fall vor, sollte ein
professionelles Schimmelgutachten erstellt und professionelle
Sanierungsmaßnahmen besprochen und eingeleitet werden.
Ein Schimmelgutachten ist insbesondere dann empfehlenswert
oder sogar notwendig, wenn es darum geht Streit zwischen
Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherr und
Baufirma bezüglich des Schimmelbefalls zu vermeiden oder
beizulegen. Schließlich spielt dabei unter Anderem die Rolle
wer für Schäden und Sanierung aufzukommen hat. Liegt die
Schuld zum Beispiel beim Mieter durch falsche oder schlechte
Belüftung oder wurde seitens der Baufirma nicht richtig
konstruiert – Wände schlecht gedämmt, falsches oder
mangelhaftes Baumaterial verwendet?
Die Ursachen für Schimmelbefall können vielfältiger Natur
sein.
Was ist der genaue Aufgabenbereich eines
Schimmelsachverständigen?
Die Tätigkeit umfasst die Begehung des betreffenden
Gebäudes bzw. der Wohnung, die Aufnahme von
Schadensbildern sowie die Messung diverser Parameter wie
unter Anderem die Feuchtigkeit von Wänden etc. und die
Bestimmung der Schimmelart, sofern dies vor Ort möglich ist,
ansonsten werden Proben zur Analyse in ein Labor gegeben.
Für das Endergebnis muss der Schimmelschaden korrekt
ermittelt und Gegenmaßnahmen besprochen werden.
Wer beauftragt einen Schimmelsachverständigen?
Sowohl Eigentümer als auch Mieter, Vermieter und Gerichte
können einen Schimmelsachverständigen beauftragen.
Im Falle eines vom Eigentümer selbst genutzten Hauses oder
einer Wohnung ist der Eigentümer für die Beauftragung eines
Schimmelsachverständigen zuständig und trägt auch selbst die
Kosten, sofern sich herausstellt, dass keine Baufirma aufgrund
unsachgemäßer Arbeiten für den vorliegenden Schaden
verantwortlich ist.
Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung muss man dem
Vermieter gegenüber die eigene Unschuld beweisen. Dazu
kann der Mieter selbst einen Schimmelsachverständigen
beauftragen.
Stellt sich heraus, dass der Schaden nicht selbst verursacht ist,
sondern ein Bauschaden vorliegt, übernimmt zumeist der
Vermieter die Gutachter-Kosten.
Im Falle von Unklarheiten, das heißt, kommt es betreffend des
Schimmelschadens zum Streit zwischen den Parteien und
Aussage steht gegen Aussage, kann auch das Gericht, vor dem
der Konflikt ausgetragen wird, einen
Schimmelsachverständigen beauftragen. Der ermittelte
Schadensverursacher hat in diesem Fall die Kosten dafür zu
tragen.
Gibt es unterschiedliche Arten von Schimmelgutachten und
wenn ja welche?
Es gibt verschiedene Arten von Gutachten. Zum einen das
Kurzgutachten und zum anderen das Vollgutachten.
In einem Kurzgutachten werden die Ergebnisse der
vorangegangen Untersuchungen in eher knapper Form
zusammengefasst. Diese Art des Gutachtens reicht aus im Falle
von Haus- bzw. Wohnungseigentümern.
Ein Vollgutachten kommt zum Tragen, wenn die Angelegenheit
mehrere Parteien betrifft wie Vermieter und Mieter, Bauherr
und Baufirma. In diesem Falle geht es schließlich auch darum,
in wessen Verantwortungsbereich der Schimmelschaden fällt.
Von daher ist ein detailliertes Vollgutachten ebenfalls bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Schadens
von großem Wert.
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Gutachtenerstellung für Schimmelbefall