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Fragezeichen-Haufen mit einem roten Fragezeichen
Ihre Fragen rund um das Thema Gutachten

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was wird als ein Unfall definiert? Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches, mittels mechanischer Gewalt von außen her einwirkendes Ereignis. Was sind Bagatellschäden? Bei Bagatellschäden handelt es sich um Fahrzeugschäden bis in Höhe von ca.750,00 EURO. Wenn auch für einen Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze von 750,00 EURO liegt, so reicht ein Kostenvoranschlag von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, oder von einer Reparaturwerkstatt ihrer Wahl zur Schadensregulierung beim Versicherer völlig aus. Bei Bagatellschäden brauchen die Versicherer nach der Rechtsprechung des BGH die Kosten eines Gutachtens nicht zu erstatten. Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet? Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um jenen Preis, der am Tag des Schadens für ein nach Art und Güte vergleichbares Fahrzeug unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren sowie der lokalen Marktlage an einen Händler zu zahlen wäre. Wie wird der Restwert berechnet? Beim Restwert handelt es sich um den auf das total beschädigte Fahrzeug anzurechnenden Wert. Im Schadensfall zahlen die Versicherer bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (netto) und dem Restwert als Geldbetrag aus. Das bedeutet, dass je höher der Restwert ausfällt, desto niedriger fällt der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag aus. Dabei hat der Sachverständige keinen Einfluss auf die Höhe des Restwerts. Um den Restwert zu bestimmen werden verschiedene Angebote für das beschädigte Fahrzeug von örtlichen Restwertaufkäufern eingeholt. Für wen wird ein Gutachten erstellt? In erster Linie dient ein Unfallgutachten dazu, die Schadenshöhe am Pkw korrekt zu beziffern und im Hinblick auf die entstandene Wertminderung am betroffenen Fahrzeug über ein offizielles Dokument zu verfügen. Außerdem wird ein Kfz-Gutachten von der Kfz-Versicherung benötigt, damit die Ansprüche gegenüber selbiger belegt werden können und damit eine reibungslose finanzielle Abwicklung des Schadens ermöglicht wird. Was ist eine fiktive Abrechnung? Im Falle einer fiktiven Abrechnung lässt sich der Anspruchsteller seine Schadensersatzansprüche vom Versicherer durch einen Geldbetrag auszahlen. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten? Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und es wird allein der Fahrzeugschaden kalkuliert. Hingegen ist ein Gutachten eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners. Zwischen welchen Arten von Totalschaden wird unterschieden? Im Falle eines Wirtschaftlichen Totalschadens sind die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert. Im Falle eines Technischen Totalschadens hingegen ist es nicht mehr möglich das Fahrzeug wieder in vollem Umfang instand zusetzen. Worum handelt es sich bei Alt- und Vorschäden und nehmen diese im Gutachten Einfluss? Unter Altschäden versteht man alle nicht reparierten Schäden am Fahrzeug. Bei Vorschäden handelt es sich hingegen um instandgesetzte Schäden am Fahrzeug. Für gewöhnlich nehmen Alt- und Vorschäden im Gutachten Einfluss beim Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserung sowie in der Kalkulation. Was versteht man unter dem Begriff Wertminderung? Im Regelfall wird zumeist lediglich im Haftpflichtfall eine Wertminderung erstattet. Im Falle von Nutzfahrzeugen und Motorrädern kommt gewöhnlich eine Wertminderung nicht zum tragen. Im Falle von Personenkraftwagen wird eine Wertminderung bis zu ca. 72 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs sowie einer Gesamtlaufleistung von ca. 100.000 km berücksichtigt. Die Höhe der Wertminderung wird festgelegt vom Sachverständigen. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Wertminderung. Bei der merkantilen Wertminderung, auch kaufmännische Wertminderung genannt, handelt es sich um das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers eine minderwertige Ware zu erwerben. So erzielt bei der Veräußerung ein Fahrzeug mit instandgesetztem Unfallschaden gewöhnlich weniger Erlös als ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug. Die technische Wertminderung liegt dann vor, wenn nach einer sach- und fachgerechten Instandsetzung ein oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, der Betriebssicherheit, der Lebensdauer oder des äußeren Aussehens verbleiben und diese sich laut Hersteller nicht mehr beseitigen lassen. Eine technische Wertminderung ist zulässig im Kaskofall. Was versteht man unter dem Begriff Verkehrswert? Der Verkehrswert wird bestimmt durch den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Objekts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle den Preis beeinflussenden Umstände zu berücksichtigen. Außer Betracht zu lassen sind hingegen ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz). Was versteht man unter dem Begriff Neuwert? Der Neuwert beinhaltet jene Kosten, zu denen am Bewertungsstichtag ein Objekt im neuen und untadeligen Zustand beschafft werden könnte. Was ist ein Vorteilsausgleich? Ein Vorteilsausgleich ist eine mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Unter dem Begriff Wertverbesserung ist der Vorteilsausgleich im Haftpflichtfall bekannt. Als Neu für Alt bezeichnet man den Vorteilsausgleich im Kaskofall. Was ist ein Kfz-Sachverständiger? Beim Sachverständigen handelt es sich um eine Person, die einen überdurchschnittlichen Sachverstand auf einem speziellen Themengebiet besitzt. Der Sachverständige ist in der Lage Probleme zu analysieren, entsprechende Zielsetzungen festzulegen und Maßnahmen zur Behebung der Probleme vorzuschlagen. Eine alternative Bezeichnung für den Kfz-Sachverständigen ist Kfz-Gutachter. Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen? Der Kfz-Sachverständige wird benötigt zur Schadensfeststellung bei einem Verkehrsunfall, zur Erstellung eines Gutachtens, für Fahrzeugbewertungen bzw. Fahrzeug- Wertgutachten, zur Beweissicherung und die Unfallrekonstruktion. Woran erkennt man einen seriösen und qualifizierten Kfz- Sachverständigen? Ein seriöser und qualifizierter Kfz-Sachverständiger ist Kfz- Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur und hat zusätzlich eine Ausbildung zum geprüften Kfz- Sachverständigen absolviert. Wer muss die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens tragen? Bei einem Haftpflicht-Schaden trägt im Falle eines unverschuldeten Unfalls laut Rechtsprechung des BGH grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen. Zu beachten ist, dass im Falle einer Schadenhöhe die auch für einen Laien deutlich erkennbar unter 750 € liegt die Versicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten eines Gutachtens zu erstatten. Diesbezüglich handelt es sich dann um einen Bagatellschaden. Ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder aber auch von einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens ist in derartigen Fällen ausreichend. Bei einem Kasko-Schaden ist die Versicherung weisungsberechtigt, was bedeutet, dass die Versicherung dazu berechtigt ist, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Normalerweise trägt die Versicherung die Kosten der Gutachten-Erstellung. Falls Sie nicht einverstanden sind mit der Schadensfeststellung, verfügt der Versicherte über die Möglichkeit ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Hierbei beauftragt jede Partei einen Sachverständigen ihres Vertrauens. Dabei trägt zunächst jede Partei selbst die Kosten für dieses Verfahren. Die Übernahme der Kosten wird bei Verfahrens- Beendigung durch den Obmann festgelegt. Bei einem Wertgutachten werden die Kosten für die Wertgutachten-Erstellung gewöhnlich nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber hat die Erstattung der Kosten zu tragen. Ist man bei einem unverschuldeten Unfall dazu verpflichtet, das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung annehmen? Häufig wird einem von der Versicherung des Unfallgegners das Angebot unterbreitet, einen versicherungseigenen Sachverständigen zu stellen. Sie brauchen dieses Angebot nicht annehmen. Machen Sie sich bewusst, dass wenn Sie die Dienste einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen derjenige die Schadenshöhe ermittelt, der für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Da Sie als der Geschädigte Ihren Schaden beweisen müssen, sollten Sie einen unabhängigen und freien Kfz- Sachverständigen wie z.B. uns, vom Sachverständigen Institut Lippe, beauftragen, damit nicht nur der Fahrzeugschaden sondern auch die Wertminderung korrekt ermittelt wird. Ist es angeraten, einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einzuholen? Wenn der Geschädigte lediglich einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einholt, so kann sich das auch unvorteilhaft auswirken, da der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion hat. Zudem sind die neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden anfallenden Kosten oftmals falsch oder werden gar nicht berücksichtigt. . .
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Frau vor grauer Wand, umgeben von Fragezeichen
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Was wird als ein Unfall definiert? Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches, mittels mechanischer Gewalt von außen her einwirkendes Ereignis. Was sind Bagatellschäden? Bei Bagatellschäden handelt es sich um Fahrzeugschäden bis in Höhe von ca.750,00 EURO. Wenn auch für einen Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze von 750,00 EURO liegt, so reicht ein Kostenvoranschlag von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, oder von einer Reparaturwerkstatt ihrer Wahl zur Schadensregulierung beim Versicherer völlig aus. Bei Bagatellschäden brauchen die Versicherer nach der Rechtsprechung des BGH die Kosten eines Gutachtens nicht zu erstatten. Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet? Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um jenen Preis, der am Tag des Schadens für ein nach Art und Güte vergleichbares Fahrzeug unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren sowie der lokalen Marktlage an einen Händler zu zahlen wäre. Wie wird der Restwert berechnet? Beim Restwert handelt es sich um den auf das total beschädigte Fahrzeug anzurechnenden Wert. Im Schadensfall zahlen die Versicherer bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (netto) und dem Restwert als Geldbetrag aus. Das bedeutet, dass je höher der Restwert ausfällt, desto niedriger fällt der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag aus. Dabei hat der Sachverständige keinen Einfluss auf die Höhe des Restwerts. Um den Restwert zu bestimmen werden verschiedene Angebote für das beschädigte Fahrzeug von örtlichen Restwertaufkäufern eingeholt. Für wen wird ein Gutachten erstellt? In erster Linie dient ein Unfallgutachten dazu, die Schadenshöhe am Pkw korrekt zu beziffern und im Hinblick auf die entstandene Wertminderung am betroffenen Fahrzeug über ein offizielles Dokument zu verfügen. Außerdem wird ein Kfz-Gutachten von der Kfz-Versicherung benötigt, damit die Ansprüche gegenüber selbiger belegt werden können und damit eine reibungslose finanzielle Abwicklung des Schadens ermöglicht wird. Was ist eine fiktive Abrechnung? Im Falle einer fiktiven Abrechnung lässt sich der Anspruchsteller seine Schadensersatzansprüche vom Versicherer durch einen Geldbetrag auszahlen. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten? Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und es wird allein der Fahrzeugschaden kalkuliert. Hingegen ist ein Gutachten eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners. Zwischen welchen Arten von Totalschaden wird unterschieden? Im Falle eines Wirtschaftlichen Totalschadens sind die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert. Im Falle eines Technischen Totalschadens hingegen ist es nicht mehr möglich das Fahrzeug wieder in vollem Umfang instand zusetzen. Worum handelt es sich bei Alt- und Vorschäden und nehmen diese im Gutachten Einfluss? Unter Altschäden versteht man alle nicht reparierten Schäden am Fahrzeug. Bei Vorschäden handelt es sich hingegen um instandgesetzte Schäden am Fahrzeug. Für gewöhnlich nehmen Alt- und Vorschäden im Gutachten Einfluss beim Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserung sowie in der Kalkulation. Was versteht man unter dem Begriff Wertminderung? Im Regelfall wird zumeist lediglich im Haftpflichtfall eine Wertminderung erstattet. Im Falle von Nutzfahrzeugen und Motorrädern kommt gewöhnlich eine Wertminderung nicht zum tragen. Im Falle von Personenkraftwagen wird eine Wertminderung bis zu ca. 72 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs sowie einer Gesamtlaufleistung von ca. 100.000 km berücksichtigt. Die Höhe der Wertminderung wird festgelegt vom Sachverständigen. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Wertminderung. Bei der merkantilen Wertminderung, auch kaufmännische Wertminderung genannt, handelt es sich um das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers eine minderwertige Ware zu erwerben. So erzielt bei der Veräußerung ein Fahrzeug mit instandgesetztem Unfallschaden gewöhnlich weniger Erlös als ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug. Die technische Wertminderung liegt dann vor, wenn nach einer sach- und fachgerechten Instandsetzung ein oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, der Betriebssicherheit, der Lebensdauer oder des äußeren Aussehens verbleiben und diese sich laut Hersteller nicht mehr beseitigen lassen. Eine technische Wertminderung ist zulässig im Kaskofall. Was versteht man unter dem Begriff Verkehrswert? Der Verkehrswert wird bestimmt durch den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Objekts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle den Preis beeinflussenden Umstände zu berücksichtigen. Außer Betracht zu lassen sind hingegen ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz). Was versteht man unter dem Begriff Neuwert? Der Neuwert beinhaltet jene Kosten, zu denen am Bewertungsstichtag ein Objekt im neuen und untadeligen Zustand beschafft werden könnte. Was ist ein Vorteilsausgleich? Ein Vorteilsausgleich ist eine mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Unter dem Begriff Wertverbesserung ist der Vorteilsausgleich im Haftpflichtfall bekannt. Als Neu für Alt bezeichnet man den Vorteilsausgleich im Kaskofall. Was ist ein Kfz-Sachverständiger? Beim Sachverständigen handelt es sich um eine Person, die einen überdurchschnittlichen Sachverstand auf einem speziellen Themengebiet besitzt. Der Sachverständige ist in der Lage Probleme zu analysieren, entsprechende Zielsetzungen festzulegen und Maßnahmen zur Behebung der Probleme vorzuschlagen. Eine alternative Bezeichnung für den Kfz-Sachverständigen ist Kfz-Gutachter. Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen? Der Kfz-Sachverständige wird benötigt zur Schadensfeststellung bei einem Verkehrsunfall, zur Erstellung eines Gutachtens, für Fahrzeugbewertungen bzw. Fahrzeug- Wertgutachten, zur Beweissicherung und die Unfallrekonstruktion. Woran erkennt man einen seriösen und qualifizierten Kfz- Sachverständigen? Ein seriöser und qualifizierter Kfz-Sachverständiger ist Kfz- Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur und hat zusätzlich eine Ausbildung zum geprüften Kfz- Sachverständigen absolviert. Wer muss die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens tragen? Bei einem Haftpflicht-Schaden trägt im Falle eines unverschuldeten Unfalls laut Rechtsprechung des BGH grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen. Zu beachten ist, dass im Falle einer Schadenhöhe die auch für einen Laien deutlich erkennbar unter 750 € liegt die Versicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten eines Gutachtens zu erstatten. Diesbezüglich handelt es sich dann um einen Bagatellschaden. Ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder aber auch von einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens ist in derartigen Fällen ausreichend. Bei einem Kasko-Schaden ist die Versicherung weisungsberechtigt, was bedeutet, dass die Versicherung dazu berechtigt ist, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Normalerweise trägt die Versicherung die Kosten der Gutachten-Erstellung. Falls Sie nicht einverstanden sind mit der Schadensfeststellung, verfügt der Versicherte über die Möglichkeit ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Hierbei beauftragt jede Partei einen Sachverständigen ihres Vertrauens. Dabei trägt zunächst jede Partei selbst die Kosten für dieses Verfahren. Die Übernahme der Kosten wird bei Verfahrens- Beendigung durch den Obmann festgelegt. Bei einem Wertgutachten werden die Kosten für die Wertgutachten-Erstellung gewöhnlich nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber hat die Erstattung der Kosten zu tragen. Ist man bei einem unverschuldeten Unfall dazu verpflichtet, das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung annehmen? Häufig wird einem von der Versicherung des Unfallgegners das Angebot unterbreitet, einen versicherungseigenen Sachverständigen zu stellen. Sie brauchen dieses Angebot nicht annehmen. Machen Sie sich bewusst, dass wenn Sie die Dienste einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen derjenige die Schadenshöhe ermittelt, der für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Da Sie als der Geschädigte Ihren Schaden beweisen müssen, sollten Sie einen unabhängigen und freien Kfz- Sachverständigen wie z.B. uns, vom Sachverständigen Institut Lippe, beauftragen, damit nicht nur der Fahrzeugschaden sondern auch die Wertminderung korrekt ermittelt wird. Ist es angeraten, einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einzuholen? Wenn der Geschädigte lediglich einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einholt, so kann sich das auch unvorteilhaft auswirken, da der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion hat. Zudem sind die neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden anfallenden Kosten oftmals falsch oder werden gar nicht berücksichtigt. . .
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