© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Ihre Fragen rund um das Thema Gutachten
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was wird als ein Unfall definiert?
Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches, mittels
mechanischer Gewalt von außen her einwirkendes Ereignis.
Was sind Bagatellschäden?
Bei Bagatellschäden handelt es sich um Fahrzeugschäden bis in
Höhe von ca.750,00 EURO. Wenn auch für einen Laien
ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze
von 750,00 EURO liegt, so reicht ein Kostenvoranschlag von
uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, oder von einer
Reparaturwerkstatt ihrer Wahl zur Schadensregulierung beim
Versicherer völlig aus. Bei Bagatellschäden brauchen die
Versicherer nach der Rechtsprechung des BGH die Kosten eines
Gutachtens nicht zu erstatten.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um jenen Preis,
der am Tag des Schadens für ein nach Art und Güte
vergleichbares Fahrzeug unter Berücksichtigung sämtlicher
wertbeeinflussenden Faktoren sowie der lokalen Marktlage an
einen Händler zu zahlen wäre.
Wie wird der Restwert berechnet?
Beim Restwert handelt es sich um den auf das total
beschädigte Fahrzeug anzurechnenden Wert.
Im Schadensfall zahlen die Versicherer bei fiktiver Abrechnung
die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (netto)
und dem Restwert als Geldbetrag aus. Das bedeutet, dass je
höher der Restwert ausfällt, desto niedriger fällt der von der
Versicherung zu zahlende Geldbetrag aus. Dabei hat der
Sachverständige keinen Einfluss auf die Höhe des Restwerts.
Um den Restwert zu bestimmen werden verschiedene
Angebote für das beschädigte Fahrzeug von örtlichen
Restwertaufkäufern eingeholt.
Für wen wird ein Gutachten erstellt?
In erster Linie dient ein Unfallgutachten dazu, die
Schadenshöhe am Pkw korrekt zu beziffern und im Hinblick auf
die entstandene Wertminderung am betroffenen Fahrzeug
über ein offizielles Dokument zu verfügen. Außerdem wird ein
Kfz-Gutachten von der Kfz-Versicherung benötigt, damit die
Ansprüche gegenüber selbiger belegt werden können und
damit eine reibungslose finanzielle Abwicklung des Schadens
ermöglicht wird.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Im Falle einer fiktiven Abrechnung lässt sich der
Anspruchsteller seine Schadensersatzansprüche vom
Versicherer durch einen Geldbetrag auszahlen.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem
Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und es wird allein der
Fahrzeugschaden kalkuliert. Hingegen ist ein Gutachten eine
rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners.
Zwischen welchen Arten von Totalschaden wird
unterschieden?
Im Falle eines Wirtschaftlichen Totalschadens sind die
Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert. Im Falle eines
Technischen Totalschadens hingegen ist es nicht mehr möglich
das Fahrzeug wieder in vollem Umfang instand zusetzen.
Worum handelt es sich bei Alt- und Vorschäden und nehmen
diese im Gutachten Einfluss?
Unter Altschäden versteht man alle nicht reparierten Schäden
am Fahrzeug. Bei Vorschäden handelt es sich hingegen um
instandgesetzte Schäden am Fahrzeug. Für gewöhnlich nehmen
Alt- und Vorschäden im Gutachten Einfluss beim
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung,
Wertverbesserung sowie in der Kalkulation.
Was versteht man unter dem Begriff Wertminderung?
Im Regelfall wird zumeist lediglich im Haftpflichtfall eine
Wertminderung erstattet. Im Falle von Nutzfahrzeugen und
Motorrädern kommt gewöhnlich eine Wertminderung nicht zum
tragen. Im Falle von Personenkraftwagen wird eine
Wertminderung bis zu ca. 72 Monaten nach Erstzulassung des
Fahrzeugs sowie einer Gesamtlaufleistung von ca. 100.000 km
berücksichtigt. Die Höhe der Wertminderung wird festgelegt
vom Sachverständigen. Dabei unterscheidet man zwei Arten
von Wertminderung.
Bei der merkantilen Wertminderung, auch kaufmännische
Wertminderung genannt, handelt es sich um das subjektive
Empfinden eines potenziellen Käufers eine minderwertige
Ware zu erwerben. So erzielt bei der Veräußerung ein
Fahrzeug mit instandgesetztem Unfallschaden gewöhnlich
weniger Erlös als ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug.
Die technische Wertminderung liegt dann vor, wenn nach einer
sach- und fachgerechten Instandsetzung ein oder mehrere
Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, der
Betriebssicherheit, der Lebensdauer oder des äußeren
Aussehens verbleiben und diese sich laut Hersteller nicht mehr
beseitigen lassen. Eine technische Wertminderung ist zulässig
im Kaskofall.
Was versteht man unter dem Begriff Verkehrswert?
Der Verkehrswert wird bestimmt durch den Preis, der im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des
Objekts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind
alle den Preis beeinflussenden Umstände zu berücksichtigen.
Außer Betracht zu lassen sind hingegen ungewöhnliche und
persönliche Verhältnisse. Der Verkehrswert entspricht dem
gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz).
Was versteht man unter dem Begriff Neuwert?
Der Neuwert beinhaltet jene Kosten, zu denen am
Bewertungsstichtag ein Objekt im neuen und untadeligen
Zustand beschafft werden könnte.
Was ist ein Vorteilsausgleich?
Ein Vorteilsausgleich ist eine mit dem Schadensausgleich
zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers.
Unter dem Begriff Wertverbesserung ist der Vorteilsausgleich
im Haftpflichtfall bekannt. Als Neu für Alt bezeichnet man den
Vorteilsausgleich im Kaskofall.
Was ist ein Kfz-Sachverständiger?
Beim Sachverständigen handelt es sich um eine Person, die
einen überdurchschnittlichen Sachverstand auf einem
speziellen Themengebiet besitzt. Der Sachverständige ist in
der Lage Probleme zu analysieren, entsprechende
Zielsetzungen festzulegen und Maßnahmen zur Behebung der
Probleme vorzuschlagen. Eine alternative Bezeichnung für den
Kfz-Sachverständigen ist Kfz-Gutachter.
Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?
Der Kfz-Sachverständige wird benötigt zur
Schadensfeststellung bei einem Verkehrsunfall, zur Erstellung
eines Gutachtens, für Fahrzeugbewertungen bzw. Fahrzeug-
Wertgutachten, zur Beweissicherung und die
Unfallrekonstruktion.
Woran erkennt man einen seriösen und qualifizierten Kfz-
Sachverständigen?
Ein seriöser und qualifizierter Kfz-Sachverständiger ist Kfz-
Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur und
hat zusätzlich eine Ausbildung zum geprüften Kfz-
Sachverständigen absolviert.
Wer muss die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens
tragen?
Bei einem Haftpflicht-Schaden trägt im Falle eines
unverschuldeten Unfalls laut Rechtsprechung des BGH
grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung
die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen. Zu beachten
ist, dass im Falle einer Schadenhöhe die auch für einen Laien
deutlich erkennbar unter 750 € liegt die Versicherung nicht
verpflichtet ist, die Kosten eines Gutachtens zu erstatten.
Diesbezüglich handelt es sich dann um einen Bagatellschaden.
Ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder
aber auch von einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens ist in
derartigen Fällen ausreichend.
Bei einem Kasko-Schaden ist die Versicherung
weisungsberechtigt, was bedeutet, dass die Versicherung dazu
berechtigt ist, einen eigenen Sachverständigen zu
beauftragen. Normalerweise trägt die Versicherung die Kosten
der Gutachten-Erstellung. Falls Sie nicht einverstanden sind
mit der Schadensfeststellung, verfügt der Versicherte über die
Möglichkeit ein Sachverständigenverfahren einzuleiten.
Hierbei beauftragt jede Partei einen Sachverständigen ihres
Vertrauens.
Dabei trägt zunächst jede Partei selbst die Kosten für dieses
Verfahren. Die Übernahme der Kosten wird bei Verfahrens-
Beendigung durch den Obmann festgelegt.
Bei einem Wertgutachten werden die Kosten für die
Wertgutachten-Erstellung gewöhnlich nach Aufwand
berechnet. Der Auftraggeber hat die Erstattung der Kosten zu
tragen.
Ist man bei einem unverschuldeten Unfall dazu verpflichtet,
das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen
der gegnerischen Versicherung annehmen?
Häufig wird einem von der Versicherung des Unfallgegners das
Angebot unterbreitet, einen versicherungseigenen
Sachverständigen zu stellen. Sie brauchen dieses Angebot nicht
annehmen. Machen Sie sich bewusst, dass wenn Sie die Dienste
einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung in
Anspruch nehmen derjenige die Schadenshöhe ermittelt, der
für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Da Sie als der Geschädigte Ihren Schaden beweisen müssen,
sollten Sie einen unabhängigen und freien Kfz-
Sachverständigen wie z.B. uns, vom Sachverständigen Institut
Lippe, beauftragen, damit nicht nur der Fahrzeugschaden
sondern auch die Wertminderung korrekt ermittelt wird.
Ist es angeraten, einen einfachen Kostenvoranschlag einer
Reparaturwerkstatt einzuholen?
Wenn der Geschädigte lediglich einen einfachen
Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einholt, so kann
sich das auch unvorteilhaft auswirken, da der
Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion hat. Zudem
sind die neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden anfallenden
Kosten oftmals falsch oder werden gar nicht berücksichtigt.
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