© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
LKW-Fuhrpark
Gutachtenerstellung für LKWs, Nutz- und Sonderfahrzeuge

LKW-Nutzfahrzeuge-

Sonderfahrzeuge-Gutachten

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DER WEG ZU UNS

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Der Schock, es hat gekracht. Berufskraftfahrer stehen

oft unter einer hohen Belastung und wenn sie in einen

Unfall verwickelt werden kracht es meist richtig. Aber

auch eine Vielzahl von kleineren Unfällen ist an der

Tagesordnung.

Wir erstellen Lastkraftwagen (LKW) Gutachten für: Pritschenaufbau, Plane und Spriegel, Silofahrzeuge, geschlossenen Kastenaufbau, Kühlkoffer, Sonderaufbauten, Abschleppfahrzeuge, mit und ohne Krahn, Tankfahrzeuge, Containerfahrzeuge, Kipper-Aufbauten, Kehrmaschinen, Schneeräumfahrzeuge, selbstfahrende Baumaschinen, Müllfahrzeuge, Sattelzüge, Oldtimer, Youngtimer, Lastkraftwagen, Landmaschinen, Schlepper, THW-Sonderfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, Polizeifahrzeuge, Sondertransportfahrzeuge, Baumaschinen, Landmaschinen, Geländewagen, Anhänger, Baumaschinen, Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden Aufgrund des Bestimmungszwecks steht die Ausübung der Güterbeförderung hierbei im Vordergrund. Der normale LKW- Aufbau besteht aus einem Chassis in Form eines Leiterrahmens. Das Führerhaus mit den Aufbauten dient der Güterbeförderung. Zur Erhöhung der Transportmöglichkeit werden je nach Bedarf die entsprechende Zuganhänger verwendet. Je nach Einsatzzweck gibt es die verschiedensten LKW-Aufbauarten. Es gibt den reinen Pritschenaufbau, dazu einen Aufbau mit Plane und Spriegel, Silofahrzeuge, den geschlossenen Kastenaufbau, der Kühlkoffer ist in vielen Sonderaufbauten möglich, Abschleppfahrzeuge mit und ohne Krahn, Tankfahrzeuge, ausschließliche Kranwagen, Containerfahrzeuge, Kipper-Aufbauten, aber auch eine Vielzahl von Sonderfahrzeugen wie Kehrmaschinen, Schneeräumfahrzeuge, selbstfahrenden Baumaschinen, Müllfahrzeuge, usw. Der Sattelzug hat nach Bauart immer eine Zugmaschine. Die Sattelauflieger werden immer über die Sattelzugkupplung mit dem Sattelzug verbunden. Die Kleintransporter verfügen in der Regel über einen PKW- ähnlichen Aufbau. Sie sind ebenfalls in den verschiedensten Aufbauarten zu haben. Oft sind Nutzfahrzeuge gemietet, geleast oder auch finanziert. Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, sorgt dann für absolute Klarheit. Das ist natürlich gerade dann wichtig wenn das Fahrzeug nicht im eigenen Besitz ist. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe ermitteln für Sie nach einem Unfall den finanziellen Schaden, die Wertminderung, den Restwert oder die Reparaturkosten. Der Wiederbeschaffungswert ist bei diesen Berechnungen schwierig, da es, wenn es sich um Sonderfahrzeuge handelt, keine vergleichbaren Fahrzeuge gibt. Die Reparaturkosten für den Schaden an einem LKW-Fahrzeug lassen sich von Laien nur sehr schwer schätzen oder gar zu Papier bringen. Meistens sind äußerlich kaum Spuren zu erkennen aber dennoch findet sich ein Schaden. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe beziffern die Kosten für die Reparatur und helfen Ihnen so den Schaden reguliert zu bekommen. Im Gegensatz zu einem Personenkraftwagen unterscheiden sich Lastkraftwagen (LKW) sehr stark. Denn die unterschiedlichen Aufbauten in Verbindung mit den verschiedenen Anhängervorrichtungen erfordern ein Höchstmaß an Kenntnissen. Jeder entstandene Schaden an Ihrem LKW bedeutet eventuell eine Wertminderung. Damit Ihre Ansprüche als Geschädigter sofort reguliert werden, muss der Schaden im richtigen Umfang erfasst werden. Als unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen wir Ihnen ein detailliertes Sachverständigengutachten als Grundlage für die daraus entstehenden Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung. Es ist Ihr Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe, für ein LKW-Gutachten zu beauftragen. Ein Sachverständigengutachten von uns stellt eine sehr aussagekräftige Dokumentation dar. Unser Vor-Ort-Service deckt alles ab. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so liegt es natürlich in Ihrem Interesse, den entstandenen Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen. Um alle Ihre Rechte zu bekommen sollten Sie nach einem Unfallschaden ein detailliertes Sachverständigen- Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, erstellen lassen. Immer wieder hat ein leichter Schaden stärkere Auswirkungen als gedacht. Durch unseren Service haben Sie eine hohe Transparenz für alle Beteiligten. Wir sind auch kurzfristig für Sie vor Ort. Wir als unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe erstellen nur fachliche, sachliche und nachhaltige Gutachten. Auch in diesem Bereich können wir innerhalb unseres Unternehmens auf langjährige Erfahrungen und Sachverstand aus dem Bereich der Fahrzeuginstandsetzung zurückgreifen und stehen Ihnen so als kompetenter Partner bei der Erstellung von unabhängigen Sachverständigen-Gutachten zur Verfügung. Sie rufen uns kurz an und schon nimmt alles seinen Lauf. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort und es werden alle relevanten Daten aufgenommen sowie Fotos erstellt. Der Schaden wir von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, fachlich, sachlich überprüft und dokumentiert. Die Schadenskalkulation wird sofort danach erstellt. Anschließend wird das Sachverständigengutachten allen beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt. Ein Sachverständigengutachten von uns als Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem LKW zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750,00 EURO liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie uns einen Auftrag zur Erstellung des Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750,00 EURO liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort übernehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750,00 EURO liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits die Möglichkeit das Sachverständigen- Gutachten auf Kosten der Versicherung sofort zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750,00 EURO erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung, den Sie dann der Versicherung zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750,00 EURO so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu bestellen. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden. Ebenso ist es wichtig, den Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten diesen Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigengutachten schriftlich fest. Bei einem Kaskoschaden ist das Weisungsrecht der Versicherung zu beachten. Einen Sachverständigengutachterauftrag an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Bestätigung mit Ihrer Versicherung an uns erteilen. Allerdings ist es bei einer Schadenersatzforderung so, dass wenn Sie diese geltend machen wollen, Sie die Ansprüche grundsätzlich auch belegen müssen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe ermittelten für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten LKW. . .
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Weißer LKW Blauer LKW Gelber Unimog Spezialfahrzeug Feuerwehrwagen Unimog Kipplaster Jeep CJ-7 Kehrmaschine Ram Pick-up Lastwagen mit Bohrmaschine Mercedes-Benz Geländewagen New Holland Mähdrescher
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
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Je nach Einsatzzweck gibt es die verschiedensten LKW-Aufbauarten. Es gibt den reinen Pritschenaufbau, dazu einen Aufbau mit Plane und Spriegel, Silofahrzeuge, den geschlossenen Kastenaufbau, der Kühlkoffer ist in vielen Sonderaufbauten möglich, Abschleppfahrzeuge mit und ohne Krahn, Tankfahrzeuge, ausschließliche Kranwagen, Containerfahrzeuge, Kipper-Aufbauten, aber auch eine Vielzahl von Sonderfahrzeugen wie Kehrmaschinen, Schneeräumfahrzeuge, selbstfahrenden Baumaschinen, Müllfahrzeuge, usw. Der Sattelzug hat nach Bauart immer eine Zugmaschine. Die Sattelauflieger werden immer über die Sattelzugkupplung mit dem Sattelzug verbunden. Die Kleintransporter verfügen in der Regel über einen PKW- ähnlichen Aufbau. Sie sind ebenfalls in den verschiedensten Aufbauarten zu haben. Oft sind Nutzfahrzeuge gemietet, geleast oder auch finanziert. Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, sorgt dann für absolute Klarheit. Das ist natürlich gerade dann wichtig wenn das Fahrzeug nicht im eigenen Besitz ist. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe ermitteln für Sie nach einem Unfall den finanziellen Schaden, die Wertminderung, den Restwert oder die Reparaturkosten. Der Wiederbeschaffungswert ist bei diesen Berechnungen schwierig, da es, wenn es sich um Sonderfahrzeuge handelt, keine vergleichbaren Fahrzeuge gibt. Die Reparaturkosten für den Schaden an einem LKW-Fahrzeug lassen sich von Laien nur sehr schwer schätzen oder gar zu Papier bringen. Meistens sind äußerlich kaum Spuren zu erkennen aber dennoch findet sich ein Schaden. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe beziffern die Kosten für die Reparatur und helfen Ihnen so den Schaden reguliert zu bekommen. Im Gegensatz zu einem Personenkraftwagen unterscheiden sich Lastkraftwagen (LKW) sehr stark. Denn die unterschiedlichen Aufbauten in Verbindung mit den verschiedenen Anhängervorrichtungen erfordern ein Höchstmaß an Kenntnissen. Jeder entstandene Schaden an Ihrem LKW bedeutet eventuell eine Wertminderung. Damit Ihre Ansprüche als Geschädigter sofort reguliert werden, muss der Schaden im richtigen Umfang erfasst werden. Als unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen wir Ihnen ein detailliertes Sachverständigengutachten als Grundlage für die daraus entstehenden Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung. Es ist Ihr Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe, für ein LKW-Gutachten zu beauftragen. Ein Sachverständigengutachten von uns stellt eine sehr aussagekräftige Dokumentation dar. Unser Vor-Ort-Service deckt alles ab. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so liegt es natürlich in Ihrem Interesse, den entstandenen Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen. Um alle Ihre Rechte zu bekommen sollten Sie nach einem Unfallschaden ein detailliertes Sachverständigen- Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, erstellen lassen. Immer wieder hat ein leichter Schaden stärkere Auswirkungen als gedacht. Durch unseren Service haben Sie eine hohe Transparenz für alle Beteiligten. Wir sind auch kurzfristig für Sie vor Ort. Wir als unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe erstellen nur fachliche, sachliche und nachhaltige Gutachten. Auch in diesem Bereich können wir innerhalb unseres Unternehmens auf langjährige Erfahrungen und Sachverstand aus dem Bereich der Fahrzeuginstandsetzung zurückgreifen und stehen Ihnen so als kompetenter Partner bei der Erstellung von unabhängigen Sachverständigen-Gutachten zur Verfügung. Sie rufen uns kurz an und schon nimmt alles seinen Lauf. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort und es werden alle relevanten Daten aufgenommen sowie Fotos erstellt. Der Schaden wir von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, fachlich, sachlich überprüft und dokumentiert. Die Schadenskalkulation wird sofort danach erstellt. Anschließend wird das Sachverständigengutachten allen beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt. Ein Sachverständigengutachten von uns als Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem LKW zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750,00 EURO liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie uns einen Auftrag zur Erstellung des Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750,00 EURO liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort übernehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750,00 EURO liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits die Möglichkeit das Sachverständigen- Gutachten auf Kosten der Versicherung sofort zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750,00 EURO erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung, den Sie dann der Versicherung zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750,00 EURO so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu bestellen. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden. Ebenso ist es wichtig, den Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten diesen Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigengutachten schriftlich fest. Bei einem Kaskoschaden ist das Weisungsrecht der Versicherung zu beachten. Einen Sachverständigengutachterauftrag an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Bestätigung mit Ihrer Versicherung an uns erteilen. Allerdings ist es bei einer Schadenersatzforderung so, dass wenn Sie diese geltend machen wollen, Sie die Ansprüche grundsätzlich auch belegen müssen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe ermittelten für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten LKW. . .
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