© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Gutachtenerstellung für Land- und Baumaschinen
Land- und Baumaschinen-
Gutachten
Aufgrund der fortschreitenden technischen
Entwicklung besitzen Landmaschinen einen enormen
Wert und das nicht nur durch die immer weiter
ansteigende Spezialisierung auf dem Markt der
Landmaschinen. Bei Kauf oder Verkauf einer
gebrauchten Landmaschine sowie aber auch in einem
Schadenfall ist die fachliche kompetente
Dokumentaktion eines Sachverständigengutachtens
immer wichtiger geworden.
Wir erstellen Land- und Baumaschinen-Gutachten für:
Landmaschinen,
Baumaschinen,
Schlepper,
Anhänger,
Oldtimer,
Youngtimer
Wir vom Sachverständigen Institut Lippe als Sachverständige
im Bereich Landmaschinen und Baumaschinen helfen Ihnen
gerne bei allen Fragen weiter. Wir erstellen
Sachverständigengutachten für die Agrartechnik,
Forstwirtschaft, Kommunalwirtschaft, Gartentechnik und den
Maschinenbau. Landmaschinen sind landwirtschaftliche
Fahrzeuge und Maschinen die in Landwirtschaftsbetrieben
eingesetzt werden. Es gibt zwei Arten von Landmaschinen wie
forstwirtschaftliche Maschinen mit Anhängern sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Landmaschinen für die
Agrarwirtschaft. Unsere Sachverständigengutachten für
Maschinen aus der Landwirtschaft sowie der Forstwirtschaft
oder der Kommunaltechnik und Gartentechnik mit
Baumaschinen dienen hauptsächlich der Beweissicherung im
Schadenfall.
Die Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, werden als Beweissicherung angelegt und
machen technische und schadenbedingte Sachverhalte sehr
deutlich und zeigen die Ursache der Schadenentstehung im
Einzelnen auf. Es werden die wichtigen Daten im
Sachverständigen-Gutachten wiedergegeben um die
Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Alle technische Daten
der Maschinen, Fahrzeuge werden dokumentiert um sicher zu
stellen um welches zu begutachtende Fabrikat es sich handelt.
Bei Kaskoschäden benötigen wir gegebenenfalls die
Versicherungsbedingungen, aber am besten die Freigabe der
Versicherung in schriftlicher Form. Eine Abtretung für die
Schadenregulierung ermöglicht, dass Sie keine Kosten haben
oder in Vorlage gehen müssen. Ein Sachverständigengutachten
von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei
einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben,
wenn Ihnen ein Schaden an den Landmaschinen,
Baumaschinen, Forstmaschinen oder Kommunalfahrzeugen
zugefügt wurde.
Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 € liegen, die
wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor
Sie uns den Auftrag zur Erstellung des
Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden
augenscheinlich über 750,00 € liegen, so werden wir Ihren
Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne
und sofort durchführen. Bei einem Unfallschaden oder anderen
möglichen Schäden die unter 750 € liegen werden unsere
Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht
übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme
mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung
unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht
unsererseits sofort die Möglichkeit das
Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherung zu
erstellen.
Bei allen Schäden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen einen
detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung,
den Sie dann ihrer Versicherung zur Schadenregulierung
einreichen können. Sie als der Geschädigte können die
Abrechnung aller Reparaturkosten bei der Versicherung auf der
Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns,
dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung
vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich
über 750 € so haben Sie als der Geschädigte das
uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut
Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu
erwirken. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur
Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur
Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen
Versicherung oder eines Sachverständigen, der von der
gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten
nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen.
Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung
über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass die
Ihnen als der Geschädigte zustehenden
Schadenersatzansprüche sofort vollumfänglich erstattet
werden. Ebenso ist es sehr wichtig den
Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir vom
Sachverständigen Institut Lippe dokumentieren diesen
Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten
Sachverständigen-Gutachten schriftlich. Unsere
Gutachtertätigkeit bezieht sich auf beide Arten von
Landmaschinen. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind
besser bekannt als Schlepper, Traktoren oder Trecker. Sie
dienen z.B. zum Ziehen und Anhängen. Schäden können hier
sowohl an der Zugmaschine als auch am anhängenden
Spezialgerät entstehen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
sowie hochspezialisierte Landmaschinen, die in der Regel
einen anspruchsvollen Arbeitsschritt abdecken, sind sehr
unterschiedlich in ihren Arbeitsweisen. Wegen Ihrer komplexen
Technik besitzen die Landmaschinen heute eine sehr hohe
Schadensanfälligkeit.
Wir erstellen manuelle Maschinenbewertung und
Maschinenschadenkalkulationen für Land-, Forst-, Kommunal-
sowie Baumaschinen aber auch für alle Maschinen aus der
Gartentechnik. Auch für alle Maschinen die in irgendeiner
Form vom Standard abweichen oder für die keine Notierungen
und/oder Marktbeobachtungen vorliegen. In diesem
Sachverständigengutachten wird die Maschine sehr ausführlich
beschrieben. Zu den technischen Daten erfolgt auch eine
detaillierte Zustandsbeschreibung aller vorhandenen
Baugruppenmuster. Dies beinhaltet selbstverständlich
sachverständige Feststellungen zum Objekt.
Weiterhin ist die ausführliche Zustands- und
Schadenbeschreibung sowie die Beurteilung zum Reparaturweg
ein wichtiger Schritt. Bei Spezialmaschinen ist bei der Vorgabe
des Reparaturweges darauf zu achten, dass durch die
Instandsetzung keine Einschränkung oder Veränderungen zur
späteren Nutzung entstehen. Weiterhin sind sämtliche
Anbauteile die durch das Schadenereignis einen Schaden
erhalten haben könnten genau zu prüfen und/oder zu
erneuern. Die Maschinensachverständigengutachten beinhalten
die nachvollziehbare Kalkulation um den
Instandsetzungsaufwand in Form von Kosten und
Reparaturdauer unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte
festzulegen. Schadensursachen bei Landmaschinen oder
Baumaschinen, Forst- oder Kommunalfahrzeugen sind z.B. ein
unsachgemäßer Einsatz oder Betrieb, Material- und
Fertigungsschäden, Anfahr- und Unfallschäden aller Art,
Überlastung der Maschinen durch zu hohe Gewichts- und/oder
Zugkräfte, Schäden durch unsachgemäßen Aufbau, Vandalismus
und Sabotage oder Abnutzung / Verschleiß in Verbindung mit
mangelnder und/oder fehlender Wartung.
Im Rahmen des Schadengutachtens bewerten wir die Art sowie
den Umfang des Schadens und erstellen einen
Kostenvoranschlag für anfallende und ausstehende
Reparaturkosten. Bei einem Kauf oder Verkauf einer
gebrauchten Maschine oder einem Fahrzeug ermitteln wir für
Sie den Wert der Maschinen indem wir vorhandene Mängel
aufzeigen und diese bewerten. Der Ausfall einer Landmaschine
kann zu enormen Umsatzeinbußen führen und damit es zu
einem angemessenen Ersatz kommt, ermitteln wir, vom
Sachverständigen Institut Lippe, die Ausfallkosten für Sie.
Die Wertdefinition und damit die Wertermittlung durch uns
vom Sachverständigen Institut Lippe richtet sich nach den
gültigen Versicherungsbedingungen für Maschinen und
Fahrzeuge. Nachfolgende Werte werden je nach Auftrag für
Maschinen und/oder Fahrzeuge aus der Land-, der
Forstwirtschaft, der Kommunaltechnik ermittelt. Wir vom
Sachverständigen Institut Lippe berechnen den Zeitwert, den
Maschinen-, den Händlereinkaufswert,
Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert bei einem
wirtschaftlichen Totalschaden.
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Gutachtenerstellung für Land- und Baumaschinen