© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Gutachtenerstellung für Kfz- und Unfallschäden
Kfz-Schaden-Unfall-Gutachten
SOFORT - HILFE
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DER WEG ZU UNS
Sie sind an einem Unfall beteiligt - ab jetzt helfen wir
vom Sachverständigen Institut Lippe Ihnen, Ihr Recht
auf Schadenregulierung erfolgreich durchzusetzen. Auf
deutschen Straßen kommt es jährlich zu mehr als zwei
Millionen Unfällen. Sie sind als Unfallbeteiligter, ob
Schädiger oder Geschädigter bei uns bestens
aufgehoben, wenn es um die Erstellung eines
Sachverständigengutachten geht.
Wir erstellen Fahrzeug-(Kfz-) Schaden-Unfall-Gutachten für:
Personenkraftwagen,
Oldtimer,
Youngtimer,
Motorräder,
Quads,
Lastkraftwagen,
Roller,
Landmaschinen,
Wohnwagen,
Wohnmobile,
Schlepper,
Baumaschinen,
Landmaschinen,
Geländewagen,
Anhänger,
Leichtkraftfahrzeuge,
Baumaschinen
Einbruchschäden,
Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei
Brandschäden, Wasserschäden
Da es sich in den meisten Fällen um Sachschäden handelt, wird
die genaue Schadenfeststellung sofort ermittelt, die als
Grundlage für die weitere korrekte Schadenbearbeitung bei
den Versicherungen wichtig sein wird. Alles soll problemlos
verlaufen. Deshalb wenden Sie sich an das unabhängige
Sachverständigen Institut Lippe. Wir nehmen den Schaden in
einem Sachverständigengutachten sofort, exakt und neutral
auf. Als der Geschädigte sollten Sie beachten, dass ein
Sachverständigengutachten als Unfallgutachten für Sie
kostenlos erstellt wird. Als Geschädigter sollten Sie so schnell
wie möglich ein Unfallgutachten erstellen lassen.
Das Sachverständigen-Gutachten ist die erste und einfachste
Maßnahme an die Sie nach einem Unfall denken sollten. Das
Unfallgutachten schützt Sie vor zu niedrigen
Auszahlungsbeträgen bei Ihren Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem Unfallverursacher sowie der Versicherung des
Unfallgegners. Die Kosten für die Erstellung des
Sachverständigengutachtens als Geschädigter werden von der
Versicherung des Unfallgegners/Unfallverursachers getragen.
Achten Sie darauf, dass es keine gute Nachricht für Sie
bedeutet wenn die gegnerische Versicherung auf ein
Sachverständigengutachten freiwillig verzichtet. Denn Sie
verlieren Ihr kostenloses Recht auf einen unparteiischen
Sachverständigen der ein qualifiziertes Unfallgutachten für Sie
erstellt und von der Versicherung für die Versicherung
arbeitet. Sie haben als Geschädigter nach einem Unfall das
Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe, zu bestellen
um Ihr kostenloses Sachverständigengutachten erstellen zu
lassen. Wichtig! Die Kosten trägt die Versicherung des
Unfallverursachers. Wenn Sie unverschuldet oder
teilverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie in
solchen Fällen nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen
Versicherung erstellen wir Ihnen das
Sachverständigengutachten als Beweissicherung für den
entstandenen Schaden.
Außerdem ermitteln wir die eingetretene Wertminderung,
damit Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei
der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang beziffern
können. Die Kosten für das Schadengutachten im
Haftpflichtfall gehören nach der Rechtsprechung mit zum
Schadensumfang. Die Ausnahme sind die so genannten
Bagatellschäden. Bei einem Bagatellschaden wird von uns,
dem Sachverständigen Institut Lippe, ein Kostenvoranschlag
erstellt, der zur Schadenregulierung mit der Versicherung
führt. Der Inhalt dieses von uns erstellten Gutachtens sind die
entstandenen Materialschäden, etwaige Wertminderungen mit
den anfallenden Reparaturkosten basierend auf ortsüblichen
Verrechnungssätzen. Diese Kosten werden von der
gegnerischen Haftpflichtversicherung zu 100% getragen.
Hierbei ist, wie schon erwähnt, die Bagatellschadengrenze zu
berücksichtigen die aktuell bei ca. 750 EURO liegt. Wurden Sie
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so sind Sie
so zu stellen als wenn der Unfall nicht passiert wäre. Als
Geschädigter hat man natürlich das Recht, einen
Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
Ohne die Erstellung eines Sachverständigengutachten wie zum
Beispiel von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, gehen
Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als der
Geschädigte oftmals berechtigte Ansprüche verloren. Das
Sachverständigengutachten dient bestmöglich als
Regulierungsgrundlage und umfasst in der Regel die
voraussichtlichen Instandsetzungskosten, den
Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung, die
Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer sowie alle zur
Schadenabwicklung notwendigen Daten. Auch in diesem
Bereich können wir innerhalb unseres Unternehmens auf
langjährige Erfahrungen und Sachverstand aus dem Bereich der
Fahrzeuginstandsetzung zurückgreifen und stehen Ihnen so als
kompetentes Sachverständigen Institut Lippe als Partner bei
der Erstellung von unabhängigen Sachverständigengutachten
zur Verfügung. Sie rufen uns kurz an und schon nimmt alles
seinen Lauf. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort und es
werden alle relevanten Daten aufgenommen sowie Fotos
erstellt. Der Schaden wird von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, fachlich, sachlich überprüft und dokumentiert.
Die Schadenskalkulation wird sofort danach erstellt.
Anschließend wird das Sachverständigengutachten allen
beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt. Ein
Sachverständigen-Gutachten von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort
als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem
Fahrzeug zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss
augenscheinlich über 750 EURO liegen, die wir als
Sachverständige vom Sachverständigen Institut Lippe vor Ort
mit Ihnen sichten. Also bevor Sie uns für einen Auftrag zur
Erstellung Ihres Sachverständigengutachtens berufen. Sollte
dann der Schaden augenscheinlich über 750 EURO liegen, so
werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines
Sachverständigengutachtens gerne, sofort übernehmen. Bei
einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die
unter 750 EURO liegen werden unsere Sachverständigenkosten
von den Versicherungen meist nicht übernommen.
Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit
Ihrer Versicherung abklären. Sollte die Versicherung unsere
Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits
die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der
Versicherungsgesellschaft sofort zu erstellen. Bei allen
Schäden unter 750 EURO erstellen wir Ihnen einen
detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die
Versicherungsgesellschaft, den Sie dann der
Versicherungsgesellschaft zur Schadenregulierung einreichen
können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der
Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des
vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem
Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung
vornehmen lassen. Liegt dagegen die Schadenhöhe
augenscheinlich über 750 EURO so haben Sie als der
Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom
Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des
Sachverständigengutachtens zu berufen. Wir vertreten mit der
Auftragserteilung zur Erstellung des
Sachverständigengutachtens ausschließlich nur Ihre Interessen
und nicht die Interessen der gegnerischen
Versicherungsgesellschaft oder eines Sachverständigen, der
von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein
Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu
erstellen.
Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung
über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen
als der Geschädigte die Ihnen zustehenden
Schadenersatzansprüche vollumfänglich von der
Versicherungsgesellschaft erstattet werden. Ebenso ist es
wichtig, den Wertminderungsanspruch sofort geltend zu
machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten den
Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten
Sachverständigengutachten schriftlich fest. Wir nehmen uns
für Sie die Zeit und helfen Ihnen somit, dass Sie keinen
finanziellen Schaden oder Nachteile davon tragen.
Wir erstellen Ihnen Ihr persönliches
Sachverständigengutachten und das im Vergleich zu
Autohäusern, Werkstätten, Lackierereien, die ihren Service
meistens unter erheblichem Zeitdruck abarbeiten müssen.
Unsere Sachverständigengutachten erstellen wir detailliert,
exakt, mit der Angabe von Reparaturdauer, dem
Nutzungsausfall, Wertminderung, usw. Auch die allerkleinste
Position sowie Nebenarbeiten werden von uns detailliert
kalkuliert. Ein Kaskoschaden wird unterteilt in
Vollkaskoschaden und Teilkaskoschäden. Bei einem
selbstverschuldeten Unfall wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder
man beschädigte Ihr Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung
haftet für Schäden, für die niemand sonst eine Haftung
übernehmen würde.
Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch Vandalismus-
Schäden ab. Der Teilkaskoschaden unterteilt sich in
Einbruchschaden und Diebstahlschaden wie Teil- oder
Totalentwendung, den Wildschaden, die Elementarschäden wie
Sturmschäden, Hagelschäden, Brandschäden und
Wasserschäden. Wichtig zu wissen bei einem Kaskoschaden ist
es, dass der Versicherer das Weisungsrecht hat. Das bedeutet,
Ihre Versicherungsgesellschaft bestimmt den
Sachverständigen, welcher Ihr beschädigtes Fahrzeug
besichtigt und übernimmt die Kosten der Erstellung des
Sachverständigengutachtens.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Sachverständigen der
Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden sind, dann
besteht die Möglichkeit sich an uns, das Sachverständigen
Institut Lippe, zu wenden. Kommen wir als Sachverständige zu
einem anderen Ergebnis als die Versicherung, so wird ein so
genanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet. Nehmen Sie
Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen sofort. Was können Sie
tun nach einem Unfall? Sie rufen uns, vom Sachverständigen
Institut Lippe, an und geben uns Ihre Kontaktdaten telefonisch
durch. Sie kommen gegebenenfalls direkt zu uns oder wir
kommen direkt zu Ihnen oder wo sich das Fahrzeug befindet.
Wir benötigen dann den Zeitpunkt des Unfalls, die
Unfallgegner-Daten sowie die Unfallmitteilung der örtlichen
Polizei. Die Fahrzeugdaten werden aufgenommen, das Ausmaß
des Schadens wird von uns als Gutachter ermittelt und wir
fertigen die Dokumentation des Schadens mit aussagekräftigen
Fotos an woraus wir dann das Sachverständigengutachten
erstellen können. Die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft
des Unfallgegners übernehmen wir für Sie gerne.
Als Abschluss versenden wir das Sachverständigengutachten an
die Versicherung und an Sie oder zu Ihrem Rechtsanwalt.
Meistens ist bereits am darauffolgenden Tag alles geregelt.
Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Meistens, so zeigt
unsere Erfahrung, dass der im Sachverständigengutachten
ermittelte Schadensbetrag innerhalb von ein bis zwei Wochen
an Sie ausgezahlt wird. Allerdings haben
Versicherungsgesellschaften laut Gesetz sechs Wochen Zeit um
besagten Schadensbetrag freizugeben. Falls die
Versicherungsgesellschaft doch einmal persönlich an Sie
herantritt, verweisen Sie bitte auf uns. Wir von
Sachverständigen Institut Lippe kümmern uns dann sofort und
eventuell um Rückfragen.
Selbstverständlich werden in unseren
Sachverständigengutachten stets die neuesten
Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen entsprechend
berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich nicht auf einen
Kostenvoranschlag ein, statt ein ordentlich dokumentiertes
Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, für die Schadenabrechnung zu verwenden. Bei
einem Kostenvoranschlag wird weder ein
Wiederbeschaffungswert, noch ein Restwert zu Grunde gelegt
oder ermittelt. Hier besteht die Gefahr, dass ein
wirtschaftlicher Totalschaden gar nicht erkannt wird. Somit
sind Probleme vorprogrammiert.
Als Hinweis vermerken Sie bitte, dass die Beurteilung der
Verkehrssicherheit im Kostenvoranschlag fehlt. Die wenigsten
Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen für
einen Sachverständigen. Dass diese Werkstätten dann auch
noch für alle Hersteller Unterlagen bereit halten, ist
unvorstellbar. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe
dokumentieren Ihr Sachverständigengutachten nur mit
aktuellen tagegenauen Fahrzeugdaten sowie Ersatzteilpreisen.
Der Kostenvoranschlag hat vor Gericht keinerlei
beweissichernde Funktion. Ein Gutachten eines qualifizierten
Sachverständigen dagegen sehr wohl.
Das Sachverständigengutachten stellt eine Prognose des
Schadenbehebungsaufwandes klar dar. Die Reparaturkosten
sind in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen und von dessen
Versicherungsgesellschaft zu übernehmen. Ein
Kostenvoranschlag stellt nur fest zu welchem Preis die
Reparatur durchzuführen möglich sein könnte. Nur wir als
Sachverständige können erkennen ob es sich nur um einen
Bagatellschaden handelt oder ob nicht doch eventuell ein
wirtschaftlicher Totalschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt. Für
den Fall der Fälle bieten wir, vom Sachverständigen Institut
Lippe, Ihnen unser kleines Schadengutachten an um immer
noch besser dazustehen als mit einem Kostenvoranschlag von
einer Werkstatt. Vor allem um als der Geschädigte zeitnah sein
Geld ausgezahlt zu bekommen, ist ein
Sachverständigengutachten von sehr hoher Wichtigkeit.
Durch uns als erfahrenes Sachverständigen Institut Lippe
garantieren wir, dass Sie durch unsere kompetente Beratung
und dem umfangreichen Sachverständigengutachten zeitnah zu
der Auszahlung der Schadenssumme kommen die wir
berechnet haben. Hierfür werden die Schadenssumme und der
Wert des Fahrzeuges detailliert im Sachverständigengutachten
aufgelistet, mit aussagekräftigen Fotos ausgewiesen, um ein
leichtes nachvollziehbares Sachverständigengutachten immer
zu gewähren. Ein qualifiziertes, neutrales und nicht
weisungsgebundenes Sachverständigengutachten über den
Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung. Die Klärung des
Sachverhaltes ist bei der Schadenregulierung unerlässlich.
Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen äußerst
wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen.
Zum anderen ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen
Institut Lippe bei der Ermittlung des Schadens und der
Wertermittlung ebenfalls ein sehr wichtiger Aspekt, der von
allergrößter Bedeutung ist. Die Professionalität im Rahmen der
Analyse und Beratung sowie die fachlichen Kenntnisse sind
erforderliche Qualifikationen. In einigen Fällen wird nach
einem Unfall von der Versicherungsgesellschaft der
Gegenpartei ein Gutachter empfohlen. Hier besteht die
Gefahr, dass dieser Sachverständige im Interesse der
Versicherung handeln könnte oder wird. Daher empfehlen wir
Ihnen, nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall uns als
unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe aufzusuchen.
Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen alle möglichen
Schadensersatzleistungen auf. Neben den Kosten für die
Reparatur und die Anwaltskosten, können Sie auch die Kosten
für einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall geltend
machen. Auch für den Fall, dass es mit der Versicherung die
die Schadensregulierung abwickelt oder der Werkstatt die die
Reparatur durchführt zu Streitigkeiten kommen sollte, ist das
vollumfängliche Sachverständigengutachten von sehr großer
Bedeutung.
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Sachverständigen Institut Lippe
Gutachtenerstellung für Kfz- und Unfallschäden