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Gutachtenerstellung für E-Bikes
E-Bike-Gutachten
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DER WEG ZU UNS
Elektrofahrräder oder kurz E-Bikes sind aus dem
heutigen Straßenbild nicht mehr wegzudenken und
werden immer beliebter. Weit mehr als 1 Million
Fahrzeuge dieser Art werden in Deutschland pro Jahr
verkauft. Tendenz steigend. Dabei zeichnen sich die E-
Bikes durch eine immer höhere Wertigkeit und Qualität
aus. Dementsprechend fallen mögliche Schäden oder
auch Diebstähle teurer aus. Diese müssen dann durch
ein spezielles Elektrofahrrad-Gutachten bewertet
werden. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass bei
Elektrofahrrad-Gutachten die Schadenssumme wie bei
einem gewöhnlichen Pkw geschätzt wird, damit die
zuständige Versicherung zahlen kann.
Die drei Klassen von Elektrofahrrädern:
Pedelecs bieten lediglich dann eine Unterstützung durch den
Motor, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Sofern die
Motorunterstützung lediglich bis 25 km/h erfolgt, werden
Pedelecs als Fahrrad gerechnet.
S-Pedelecs bieten eine Motorunterstützung bis 45 km/h. Für
die Benutzung eines S-Pedelecs wird ein
Versicherungskennzeichen zur Zulassung benötigt sowie eine
Haftpflichtversicherung und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM
(Motorroller). Zudem besteht Helmpflicht und der Fahrer muss
mindestens 16 Jahre alt sein. Andernfalls ist die Benutzung auf
öffentlichen Verkehrswegen verboten. Sehr wichtig:
Gewöhnliche Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht
befahren werden.
E-Bikes sind per Knopfdruck motorbetrieben – auch ohne
Unterstützung durch die Pedale. Ab einer Geschwindigkeit von
6 km/h zählt ein E-Bike nicht mehr als Fahrrad sondern als
Kraftfahrzeug. Von daher werden für den Betrieb eines solchen
Elektrofahrrads mindestens ein Versicherungskennzeichen
sowie eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Bei noch
leistungsstärkeren E-Bikes ist zudem eine Fahrerlaubnis der
entsprechenden Klasse notwendig, da man andernfalls eine
Straftat begeht.
In welchem Fall zahlt die Versicherung?
Moderne Elektrofahrräder können durchaus einen Kaufpreis im
vierstelligen Bereich aufweisen. Von daher wird bei Schäden
immer öfter eine Versicherung hinzugezogen, um die
Angelegenheit zu regeln. Für die Verwendung eines
Elektrofahrrades ist im Gegensatz zu einem Pkw keine
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Allerdings nur, wenn
es sich bei dem Fahrrad um ein Pedelec mit einer
Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h handelt. Dazu muss man
wissen, dass es sich beim Großteil aller im Handel
angebotenen Elektrofahrräder um die besagten Pedelecs
handelt. Diese Form eines Versicherungsschutzes kommt
jedoch nur bei Schäden, die der Fahrer bei einem Dritten
verursacht, zum Tragen.
Im Falle eines Schadens am eigenen Elektrofahrrad, für den
ein Elektrofahrrad-Unfallgutachten angefertigt werden muss
bestehen mehrere Möglichkeiten, auf die im Folgenden
eingegangen wird.
Sofern Sie selbst der Schadenverursacher sind brauchen Sie ein
Schadengutachten lediglich dann erstellen zu lassen, wenn bei
Ihnen eine Fahrradversicherung vorliegt, die selbstverursachte
Schäden ausgleicht. Verfügen Sie ebenfalls über eine
Hausratversicherung ist Ihr E-Bike darüber bereits gegen
Diebstahl versichert.
Haben Sie keinen Versicherungsschutz müssen Sie für
entstandene Schäden natürlich selbst aufkommen. Dennoch
kann auch in einem solchen Fall die Beauftragung eines
Elektrofahrrad-Gutachters wie von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe von Vorteil sein. Nämlich dann, falls Sie
beabsichtigen, Ihr Elektrofahrrad zu verkaufen. Durch ein
Schadengutachten von uns kann diesbezüglich eine eventuelle
Wertminderung ermittelt werden, wodurch der Verkaufspreis
genauer bestimmt werden kann.
Wird der Schaden durch eine dritte Person verursacht, zum
Beispiel einen anderen Verkehrsteilnehmer, der Ihnen die
Vorfahrt nimmt, so ist dieser verpflichtet den entstandenen
Schaden zu tragen. Normalerweise reguliert die Kfz-
Haftpflichtversicherung des gegnerischen Unfallverursachers
den Schaden. Ist der Schadensverursacher hingegen ein
Fußgänger so übernimmt dessen Privathaftpflicht – sofern
vorhanden – die anfallenden Kosten. Ansonsten muss er die
Kosten selbst übernehmen. Sicher ist, dass in allen Fällen die
Versicherung ein Elektrofahrrad-Gutachten verlangt, da dieses
die Basis ist, aufgrund derer die Schadenserstattung erfolgt.
Im Falle eines Schadeneintritts durch einen nicht
ermittelbaren Dritten besteht in rechtlicher Hinsicht kein
wesentlicher Unterschied zu einem selbstverschuldeten
Schaden. Auch wenn diesbezüglich ein Elektrofahrrad-
Gutachten nur dann einen Sinn macht, wenn Sie über eine
Fahrradversicherung verfügen, so wird die Versicherung jedoch
definitiv ein Unfallgutachten, zum Beispiel von uns, dem
Sachverständigen Institut Lippe, benötigen.
In welchem Fall wird ein Elektrofahrrad-Gutachten
benötigt?
Ein Elektrofahrrad-Gutachten wird benötigt, sobald ein
Schaden von einer Versicherung reguliert wird. In den
allermeisten Fällen besteht eine Versicherung auf die
Anfertigung eines solchen Gutachtens.
Es gibt Fälle, in denen ein Elektrofahrrad-Gutachten definitiv
benötigt wird:
- Fremdverschuldete Verkehrsunfälle
- Durch Fremdverschulden verursachte Beschädigungen
- Elementarschäden
- Vandalismusschäden
Was genau macht ein Elektrofahrrad-Gutachter?
Bei kleineren Schäden an einem Elektrofahrrad – für
gewöhnlich Bagatellschäden – ist keine professionelle
Begutachtung durch einen Sachverständigen notwendig, da
diese ohne die Einbeziehung einer Versicherung repariert
werden können.
Bei schweren Unfällen hingegen ist die Begutachtung eines
Elektrofahrrad-Sachverständigen notwendig. Selbst wenn ein
Laie eventuell nur kleine Kratzer erkennen kann, so können
Beschädigungen vorhanden sein die nicht sofort erkennbar
sind, jedoch die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen
können, was zu weiteren Unfällen führen könnte. Zum Beispiel
durch einen Bruch des Fahrradrahmens. Da Elektrofahrräder
generell höhere Lasten zu tragen haben – schon aufgrund des
Eigengewichts – und auch höhere Geschwindigkeiten erreichen
ist ihr Rahmen stärkerer Belastung ausgesetzt als das bei
normalen Fahrrädern der Fall ist.
Bei der Erstellung eines Elektrofahrrad-Gutachtens wird durch
den Sachverständigen nicht nur der generelle Zustand des
verunfallten Fahrzeugs ermittelt sondern auch dessen
Restwert im unreparierten Zustand. Außerdem kann im
Elektrofahrrad-Gutachten der Wiederbeschaffungswert des
Vehikels angegeben werden.
Auf der Grundlage des fertiggestellten Gutachtens kann die
zuständige Versicherung anschließend darüber entscheiden,
welcher Betrag auszuzahlen ist und ob eine Reparatur des
beschädigten E-Bikes in wirtschaftlicher Hinsicht Sinn macht.
Ist letzteres nicht der Fall erhält der Geschädigte eventuell
den Restwert des unbeschädigten, jedoch im gebrauchten
Zustand befindlichen Fahrzeugs erstattet.
Das Elektrofahrrad-Gutachten bestätigt zudem, wie der
Schaden erfolgt ist. Dadurch wird es zu einem eindeutigen
Beweis und stellt sicher, dass der Unfallgegner zu einem
späteren Zeitpunkt nicht einfach umschwenken und die
Schadensregulierung ablehnen kann.
Was muss im Falle eines Elektrofahrrad-Schadens getan
werden?
Jeder Schaden an einem Fahrzeug – egal ob am Pkw, am
Motorrad oder eben auch in diesem Falle am Elektrofahrrad
sollte generell schnellstmöglich bei der Versicherung oder der
Polizei angezeigt werden, ganz gleich ob Sie selbst oder
jemand anders den Schaden verursacht haben. Die zügige
Erstellung eines Elektrofahrrad-Gutachtens, zum Beispiel
durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe, ist für Sie von
Vorteil, damit eine schnelle Reparatur ihres E-Bikes erfolgen
kann. Besonders wichtig ist dies für Sie, wenn Sie auf Ihr
Elektrofahrrad angewiesen sind. Lassen Sie auf jeden Fall ein
Elektrofahrrad-Gutachten von einem professionellen Gutachter
vor einer Reparatur erstellen, schon aus den weiter oben
aufgeführten Verkehrssicherheitsgründen. Der eigentliche
Punkt ist jedoch, dass nicht jede Versicherung allein die
Rechnung einer Werkstatt als Bestätigung für eine
Schadenssumme anerkennt. Die meisten Versicherungen
verlangen ein spezifisches Elektrofahrrad-Gutachten zur
Vorlage.
Wer kommt für die Kosten des Elektrofahrrad-Gutachtens
auf?
Auch ein Sachverständiger für Elektrofahrrad-Gutachten
arbeitet natürlich nicht kostenlos.
Für gewöhnlich kommt diejenige Versicherung für die Kosten
auf, die auch den angefallenen Schaden zahlt. Im Allgemeinen
gilt, dass stets die Person das Elektrofahrrad-Gutachten
bezahlt, die für die Schadensregulierung zuständig ist. Falls
die gegnerische Partei den Schaden selbst bezahlt, so muss
diese die Erstellung des Gutachtens finanzieren.
Was für einen Elektrofahrrad-Gutachter sollten Sie wählen?
Selbst wenn eine Versicherung einen eigenen Sachverständigen
bestellen will, so haben Sie selbst generell die freie
Entscheidungsgewalt darüber, welchen Gutachter Sie nehmen
wollen. Machen Sie im eigenen Interesse von diesem Recht
Gebrauch, denn Sie können sich nicht unbedingt sicher sein,
dass der von der Versicherung bestellte Sachverständige das
Gutachten unabhängig erstellt. Das liegt daran das der
jeweilige Gutachter das Elektrofahrrad-Gutachten im Interesse
des Auftraggebers erstellt, was in diesem Fall die Versicherung
ist. Deshalb ist es für Sie wichtig, einen freien und
unabhängigen Sachverständigen wie von uns, dem
Sachverständigen Institut Lippe für die Erstellung des
Elektrofahrrad-Gutachtens zu beauftragen.
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