© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Gutachtenerstellung für Boote und Yachten
Boot- und Yacht-Gutachten
SOFORT - HILFE
0171 - 748 12 42
DER WEG ZU UNS
Wir vom Sachverständigen Institut Lippe kümmern uns
um Ihr Anliegen bei Booten und Yachten wenn es um
einen Verkauf geht, wenn Sie einen Unfall erlitten
haben, eine Entwendung vorliegt, ein
Versicherungswert bestimmt werden muss, ein
Technisches /Wert-/Schaden-
Sachverständigengutachten erstellt werden muss, ein
Haftpflicht-/Kaskoschaden entstanden ist oder eine
Beschädigung dritter vorliegt.
Wir erstellen Boot- und Yacht-Gutachten für:
After,
Argenboot,
Auslegerkanu,
Barke,
Barkasse,
Canadier,
Dalca,
Einbaum,
Falmouth Quay-punt,
Faltboot,
Gig,
Gondel,
Hausboot,
Jolle,
Jollenkreuzer,
Kanu,
Kajak,
Kahn,
Katamaran,
Keelboat,
Kutter,
Leichter,
Sampan,
Motorboot,
Narrowboat,
Nachen,
Pénichette,
Pinasse,
Piroge,
Plätte,
Portland Lerret,
Prahm,
Rettungsboot,
Ruderboot,
Ruderschiff,
Schlauchboot,
Schute,
Stocherkahn,
Weidling,
Yacht,
Zille,
Einbruchschäden,
Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei
Brandschäden, Wasserschäden,
Vertragsstreitigkeiten aller Art
Bei einem Verkauf können Sie durch ein Sachverständigen-
Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe,
einen reellen Marktwert erzielen. Meistens wird jedoch der
Marktwert zu hoch angesetzt und dadurch treibt Ihr wertvolles
Boot dann Monate bis zu Jahren einfach so dahin. Der
Verkaufsaufwand ist dann sehr erheblich. Letztendlich werden
Sie Ihr Schiff dann unter Preis verkaufen. Manchmal ist es auch
genau andersherum. So werden Schiffe viel zu niedrig
angeboten. Ohne ein klares, technisches und verständliches
Sachverständigenwertgutachten und ohne ausreichende
Kenntnis auf dem Bootsmarkt ein Schiff zu veräußern ist ein
gewagtes Spiel. Meistens endet diese Ausfahrt mit der
Versenkung von viel oder gar sehr viel Geld. Bei den
Versicherungssummen ist es auch nicht einfach die richtige
Höhe der Versicherungssumme festzulegen. Einige
Versicherungen haben eine feste Preisvorstellung in ihren
Verträgen darzustellen und akzeptieren weder eine Unter-
oder eine Überversicherung. Wird der Wert Ihres Schiffes
durch uns, das Sachverständigen Institut Lippe, ermittelt,
haben Sie die perfekte Grundlage sowie alle Argumentationen
auf Ihrer Seite. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns
einfach. Bei Haftpflichtschäden dürfen Sie als Geschädigter
uns als den Schadengutachter selbst benennen. Von diesem
Recht sollten sie unbedingt Gebrauch machen. Schnell kann
etwas passieren wie bei einem Anlegemanöver oder dass der
Anker die Bordwand verletzt. Jetzt müssen Sie entscheiden
was Sie als der Geschädigte tun möchten. Bei einem
Haftpflichtschaden über der Bagatellgrenze von 750,00 €
haben Sie das Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe
zur Erstellung des Sachverständigengutachtens zu bestellen. Es
ist in jedem Fall ratsam, davon umgehend Gebrauch zu
machen. Die Beweissicherung liegt allein bei Ihnen selbst.
Sollten Sie einen Anwalt benötigen stehen wir Ihnen ebenfalls
gerne zur Seite. Die durch uns und durch den Anwalt
entstehenden Kosten gehören zum Schaden und werden von
der Versicherung erstattet. Für Boote ist keine
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie als der
Geschädigte haben sich zunächst an den Verursacher zu
wenden. Der Verursacher meldet danach den Schaden seiner
Haftpflichtversicherung, wenn diese vorliegt. Sollte das nicht
der Fall sein schalten Sie bitte sofort einen Anwalt ein. Liegt
aber eine Haftpflichtversicherung vor, hat der Verursacher
eine Woche Zeit um den Schaden der Versicherung zu melden.
In vielen Fällen begleicht die Versicherung den Schaden, in
einigen aber nicht.
Wann bezahlt die Versicherung und wann bezahlt die
Versicherung nicht, bezahlt die Versicherung in ausreichender
Höhe und welche Nebenkosten werden übernommen, wie
lange müssen Sie auf die Regulierung warten, haben Sie das
Recht Ihr Schiff wieder im selben Zustand zu nutzen wie vor
dem Unfall? Dies alles sind Fragen die wir Ihnen beantworten
können. Schalten Sie von sich aus uns, das Sachverständigen
Institut Lippe ein. Wir nehmen mit Ihnen zusammen dann als
erster den Schaden auf. Wir können Ihr Schiff auch bis zur
Fertigstellung der Reparaturen begleiten. Rufen Sie uns dazu
gerne kurz an. Erteilt die Versicherung die Freigabe zur
Reparatur bedeutet das, dass die Kosten für die Reparatur
übernommen werden. So können Sie als der Geschädigte in die
Werft gehen und den Auftrag zur Reparatur erteilen. Die
Versicherung hat allerdings Interesse daran den Schaden zu
den für sie günstigsten Bedingungen abzuwickeln zu lassen. Sie
könnte daher ein eigenes Gutachten beauftragen. Ein weiterer
Interessenkonflikt kann auftreten wenn die Reparatur sofort
behoben werden muss - vor Erteilung der Freigabe durch die
Versicherung. Die Werft hat natürlich das Interesse auf
Zahlung ihrer Rechnung. Also fragt die Werft nach der
Kaskoversicherung. Melden Sie den Schaden Ihrer
Kaskoversicherung. Was aus Sicht der Werft sinnvoll zur
Kostenübernahme ist kann für Sie nachteilig sein. Der
Reparaturumfang ist also bei Haftpflichtschäden in aller Regel
größer als bei Kaskoschäden. Beim Haftpflichtschaden besteht
zusätzlich ein Wertminderungsanspruch. Die
Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet die
Wertminderung auszugleichen. Es gibt zwei verschiedenen
Formen der Wertminderung. Erstens die technische
Wertminderung, zweitens die merkantile Wertminderung,
welche die geldliche Wertminderung bedeutet. Die technische
Wertminderung liegt vor wenn die fachgerechte Reparatur
nicht alle Spuren des Unfalls beseitigen kann. Die merkantile
Wertminderung tritt ein, wenn das Schiff aufgrund des Unfalls
nicht mehr den gleichen Marktpreis erzielen kann. Um
sicherzugehen, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustands sowie der Ausgleich der Wertminderung für Sie als
der Geschädigte vollzogen wird, ist das Erstellen einen
Sachverständigengutachtens absolut wichtig und richtig für Sie
als der Geschädigte. Wir halten im Bootsgutachten alle Daten
Ihres Bootes mit Dimensionen und technischen Daten des
Bootes fest. Anhand von Lichtbildern dokumentieren wir den
technischen Status aller mechanischen und elektronischen
Systeme an Bord. Darüber hinaus werden die Bootsgutachten
oder Bewertungen immer für Sie auf schriftlicher Grundlage
erstellt. Der aktuelle Zeitwert Ihres Schiffes wird so
festgelegt. Schließlich möchten Sie keine Überraschungen
erleben. Unsere Leistungen reichen von der Wertermittlung
über technische Schiffsgutachten bis hin zum präzisen
Sachverständigengutachten. Im Überblick heißt das, die
Wertermittlung, das Wertgutachten, die technischen
Gutachten, die Schadengutachten für Haftpflicht- und
Kaskoschäden, die Beweissicherungsgutachten werden für Sie
von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, angefertigt.
Beim Bootserwerb sind Sie sich nicht sicher ob das Boot
Osmose hat? Ihr eigenes Boot zeigt kleine Bläschen im
Unterwasserschiff und Sie sind nicht sicher wie eine
dauerhafte und möglichst kostengünstige Reparatur
gewährleistet werden kann? Kleine Bläschen im Gelcoat
können osmotische Ursachen haben aber auch auf andere
Verarbeitungsfehler deutlich hinweisen. Vielfach sind Bläschen
optisch nicht darstellbar aber trotzdem ist das Schiff
osmotisch geschädigt. Wir spüren und zeigen Ihnen all diese
Schäden auf. Ein von Osmose befallenes Schiff muss saniert
werden. Wir arbeiten Ihnen ein Sanierungskonzept aus und
kalkulieren die Kosten dazu. Manchmal sind Schäden auch gar
nicht versichert. In diesem Falle ist es besonders wichtig,
einen kostengünstigen und gleichzeitig einen technisch
optimalen Reparaturplan auszuarbeiten. In den vergangenen
Jahren ist der Verkehr auf den Wasserstraßen angestiegen.
Damit erhöht sich auch die Zahl der Unfälle stetig. Damit Sie
im Schadensfall nicht baden gehen, stehen wir vom
Sachverständigen Institut Lippe Ihnen stets zur Seite. Wir sind
für Sie da wenn es kracht. Nicht nur das Verkehrsaufkommen
auf den Wasserstraßen hat zugenommen sondern auch die
Wassersportgeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Dass die steigende die Verkehrsdichte und die mangelnde
Erfahrung der Bootsführer nicht ganz ohne Folgen bleibt ist
jedem klar.
Sie möchten eine Yacht kaufen und sind sich aber nicht sicher
was das Schiff wert ist. Sie wollen Ihr Schiff versichern aber
wissen nicht wie hoch die Versicherungssumme angesetzt
werden soll. Sie wollen Ihre Yacht verkaufen aber Sie sind sich
aber nicht sicher in welchem Preisrahmen Sie agieren können.
Sie wollen Ihr Schiff umbauen aber Sie sind sich unschlüssig ob
sich die Umbaukosten bei einem späteren Verkauf realisieren
lassen können. Was passiert wenn das Schiff ausgemustert
werden muss? Was geschieht mit den alten Schiffen die keiner
mehr haben möchte? Wohin mit dem Rest wenn sich aufgrund
eines Schadens die Reparatur einer Yacht nicht mehr rentiert?
Man kann eine Yacht nicht einfach mal eben so entsorgen. Wir
schauen uns alte und vernachlässigte Schiffe an und beraten
über eine eventuelle Aufarbeitung oder deren Entsorgung. Wir
vergleichen die Kosten der Entsorgung mit den Kosten einer
Restauration zu dem zu erwartenden Verkaufserlös. Für Sie
prüfen wir ob das Schiff technisch in Ordnung ist, ob die
Materialstruktur erhalten werden kann und ob die Ausrüstung
funktionsfähig ist. Das Recht auf ein eigenes Gutachten
erlischt im Übrigen dann wenn Sie als der Geschädigte der
Bestellung durch den Haftpflichtversicherer ausdrücklich
zustimmen. Das sollten Sie als der Geschädigte also in keinem
Fall vollziehen. Stattdessen sollten Sie als der Geschädigte
sofort uns vom Sachverständigen Institut Lippe kontaktieren.
Aus all den vorab aufgeführten Erkenntnissen wird dann der
derzeitige Wert des Schiffes, des Schadens und der Reparatur
festgelegt.
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Sachverständigen Institut Lippe
Gutachtenerstellung für Boote und Yachten