© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
Yacht-Hafen
Gutachtenerstellung für Boote und Yachten

Boot- und Yacht-Gutachten

Wir vom Sachverständigen Institut Lippe kümmern uns

um Ihr Anliegen bei Booten und Yachten wenn es um

einen Verkauf geht, wenn Sie einen Unfall erlitten

haben, eine Entwendung vorliegt, ein

Versicherungswert bestimmt werden muss, ein

Technisches /Wert-/Schaden-

Sachverständigengutachten erstellt werden muss, ein

Haftpflicht-/Kaskoschaden entstanden ist oder eine

Beschädigung dritter vorliegt.

Wir erstellen Boot- und Yacht-Gutachten für: After, Argenboot, Auslegerkanu, Barke, Barkasse, Canadier, Dalca, Einbaum, Falmouth Quay-punt, Faltboot, Gig, Gondel, Hausboot, Jolle, Jollenkreuzer, Kanu, Kajak, Kahn, Katamaran, Keelboat, Kutter, Leichter, Sampan, Motorboot, Narrowboat, Nachen, Pénichette, Pinasse, Piroge, Plätte, Portland Lerret, Prahm, Rettungsboot, Ruderboot, Ruderschiff, Schlauchboot, Schute, Stocherkahn, Weidling, Yacht, Zille, Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden, Vertragsstreitigkeiten aller Art Bei einem Verkauf können Sie durch ein Sachverständigen- Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, einen reellen Marktwert erzielen. Meistens wird jedoch der Marktwert zu hoch angesetzt und dadurch treibt Ihr wertvolles Boot dann Monate bis zu Jahren einfach so dahin. Der Verkaufsaufwand ist dann sehr erheblich. Letztendlich werden Sie Ihr Schiff dann unter Preis verkaufen. Manchmal ist es auch genau andersherum. So werden Schiffe viel zu niedrig angeboten. Ohne ein klares, technisches und verständliches Sachverständigenwertgutachten und ohne ausreichende Kenntnis auf dem Bootsmarkt ein Schiff zu veräußern ist ein gewagtes Spiel. Meistens endet diese Ausfahrt mit der Versenkung von viel oder gar sehr viel Geld. Bei den Versicherungssummen ist es auch nicht einfach die richtige Höhe der Versicherungssumme festzulegen. Einige Versicherungen haben eine feste Preisvorstellung in ihren Verträgen darzustellen und akzeptieren weder eine Unter- oder eine Überversicherung. Wird der Wert Ihres Schiffes durch uns, das Sachverständigen Institut Lippe, ermittelt, haben Sie die perfekte Grundlage sowie alle Argumentationen auf Ihrer Seite. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Bei Haftpflichtschäden dürfen Sie als Geschädigter uns als den Schadengutachter selbst benennen. Von diesem Recht sollten sie unbedingt Gebrauch machen. Schnell kann etwas passieren wie bei einem Anlegemanöver oder dass der Anker die Bordwand verletzt. Jetzt müssen Sie entscheiden was Sie als der Geschädigte tun möchten. Bei einem Haftpflichtschaden über der Bagatellgrenze von 750,00 € haben Sie das Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtens zu bestellen. Es ist in jedem Fall ratsam, davon umgehend Gebrauch zu machen. Die Beweissicherung liegt allein bei Ihnen selbst. Sollten Sie einen Anwalt benötigen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite. Die durch uns und durch den Anwalt entstehenden Kosten gehören zum Schaden und werden von der Versicherung erstattet. Für Boote ist keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie als der Geschädigte haben sich zunächst an den Verursacher zu wenden. Der Verursacher meldet danach den Schaden seiner Haftpflichtversicherung, wenn diese vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein schalten Sie bitte sofort einen Anwalt ein. Liegt aber eine Haftpflichtversicherung vor, hat der Verursacher eine Woche Zeit um den Schaden der Versicherung zu melden. In vielen Fällen begleicht die Versicherung den Schaden, in einigen aber nicht. Wann bezahlt die Versicherung und wann bezahlt die Versicherung nicht, bezahlt die Versicherung in ausreichender Höhe und welche Nebenkosten werden übernommen, wie lange müssen Sie auf die Regulierung warten, haben Sie das Recht Ihr Schiff wieder im selben Zustand zu nutzen wie vor dem Unfall? Dies alles sind Fragen die wir Ihnen beantworten können. Schalten Sie von sich aus uns, das Sachverständigen Institut Lippe ein. Wir nehmen mit Ihnen zusammen dann als erster den Schaden auf. Wir können Ihr Schiff auch bis zur Fertigstellung der Reparaturen begleiten. Rufen Sie uns dazu gerne kurz an. Erteilt die Versicherung die Freigabe zur Reparatur bedeutet das, dass die Kosten für die Reparatur übernommen werden. So können Sie als der Geschädigte in die Werft gehen und den Auftrag zur Reparatur erteilen. Die Versicherung hat allerdings Interesse daran den Schaden zu den für sie günstigsten Bedingungen abzuwickeln zu lassen. Sie könnte daher ein eigenes Gutachten beauftragen. Ein weiterer Interessenkonflikt kann auftreten wenn die Reparatur sofort behoben werden muss - vor Erteilung der Freigabe durch die Versicherung. Die Werft hat natürlich das Interesse auf Zahlung ihrer Rechnung. Also fragt die Werft nach der Kaskoversicherung. Melden Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Was aus Sicht der Werft sinnvoll zur Kostenübernahme ist kann für Sie nachteilig sein. Der Reparaturumfang ist also bei Haftpflichtschäden in aller Regel größer als bei Kaskoschäden. Beim Haftpflichtschaden besteht zusätzlich ein Wertminderungsanspruch. Die Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet die Wertminderung auszugleichen. Es gibt zwei verschiedenen Formen der Wertminderung. Erstens die technische Wertminderung, zweitens die merkantile Wertminderung, welche die geldliche Wertminderung bedeutet. Die technische Wertminderung liegt vor wenn die fachgerechte Reparatur nicht alle Spuren des Unfalls beseitigen kann. Die merkantile Wertminderung tritt ein, wenn das Schiff aufgrund des Unfalls nicht mehr den gleichen Marktpreis erzielen kann. Um sicherzugehen, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie der Ausgleich der Wertminderung für Sie als der Geschädigte vollzogen wird, ist das Erstellen einen Sachverständigengutachtens absolut wichtig und richtig für Sie als der Geschädigte. Wir halten im Bootsgutachten alle Daten Ihres Bootes mit Dimensionen und technischen Daten des Bootes fest. Anhand von Lichtbildern dokumentieren wir den technischen Status aller mechanischen und elektronischen Systeme an Bord. Darüber hinaus werden die Bootsgutachten oder Bewertungen immer für Sie auf schriftlicher Grundlage erstellt. Der aktuelle Zeitwert Ihres Schiffes wird so festgelegt. Schließlich möchten Sie keine Überraschungen erleben. Unsere Leistungen reichen von der Wertermittlung über technische Schiffsgutachten bis hin zum präzisen Sachverständigengutachten. Im Überblick heißt das, die Wertermittlung, das Wertgutachten, die technischen Gutachten, die Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden, die Beweissicherungsgutachten werden für Sie von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, angefertigt. Beim Bootserwerb sind Sie sich nicht sicher ob das Boot Osmose hat? Ihr eigenes Boot zeigt kleine Bläschen im Unterwasserschiff und Sie sind nicht sicher wie eine dauerhafte und möglichst kostengünstige Reparatur gewährleistet werden kann? Kleine Bläschen im Gelcoat können osmotische Ursachen haben aber auch auf andere Verarbeitungsfehler deutlich hinweisen. Vielfach sind Bläschen optisch nicht darstellbar aber trotzdem ist das Schiff osmotisch geschädigt. Wir spüren und zeigen Ihnen all diese Schäden auf. Ein von Osmose befallenes Schiff muss saniert werden. Wir arbeiten Ihnen ein Sanierungskonzept aus und kalkulieren die Kosten dazu. Manchmal sind Schäden auch gar nicht versichert. In diesem Falle ist es besonders wichtig, einen kostengünstigen und gleichzeitig einen technisch optimalen Reparaturplan auszuarbeiten. In den vergangenen Jahren ist der Verkehr auf den Wasserstraßen angestiegen. Damit erhöht sich auch die Zahl der Unfälle stetig. Damit Sie im Schadensfall nicht baden gehen, stehen wir vom Sachverständigen Institut Lippe Ihnen stets zur Seite. Wir sind für Sie da wenn es kracht. Nicht nur das Verkehrsaufkommen auf den Wasserstraßen hat zugenommen sondern auch die Wassersportgeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dass die steigende die Verkehrsdichte und die mangelnde Erfahrung der Bootsführer nicht ganz ohne Folgen bleibt ist jedem klar. Sie möchten eine Yacht kaufen und sind sich aber nicht sicher was das Schiff wert ist. Sie wollen Ihr Schiff versichern aber wissen nicht wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll. Sie wollen Ihre Yacht verkaufen aber Sie sind sich aber nicht sicher in welchem Preisrahmen Sie agieren können. Sie wollen Ihr Schiff umbauen aber Sie sind sich unschlüssig ob sich die Umbaukosten bei einem späteren Verkauf realisieren lassen können. Was passiert wenn das Schiff ausgemustert werden muss? Was geschieht mit den alten Schiffen die keiner mehr haben möchte? Wohin mit dem Rest wenn sich aufgrund eines Schadens die Reparatur einer Yacht nicht mehr rentiert? Man kann eine Yacht nicht einfach mal eben so entsorgen. Wir schauen uns alte und vernachlässigte Schiffe an und beraten über eine eventuelle Aufarbeitung oder deren Entsorgung. Wir vergleichen die Kosten der Entsorgung mit den Kosten einer Restauration zu dem zu erwartenden Verkaufserlös. Für Sie prüfen wir ob das Schiff technisch in Ordnung ist, ob die Materialstruktur erhalten werden kann und ob die Ausrüstung funktionsfähig ist. Das Recht auf ein eigenes Gutachten erlischt im Übrigen dann wenn Sie als der Geschädigte der Bestellung durch den Haftpflichtversicherer ausdrücklich zustimmen. Das sollten Sie als der Geschädigte also in keinem Fall vollziehen. Stattdessen sollten Sie als der Geschädigte sofort uns vom Sachverständigen Institut Lippe kontaktieren. Aus all den vorab aufgeführten Erkenntnissen wird dann der derzeitige Wert des Schiffes, des Schadens und der Reparatur festgelegt. . .
Sachverständigen Institut Lippe
Boote im Hafen Boote auf See Luxus-Yacht
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
Gutachtenerstellung für Boote und Yachten

Boot- und Yacht-Gutachten

Wir vom Sachverständigen Institut Lippe kümmern uns

um Ihr Anliegen bei Booten und Yachten wenn es um

einen Verkauf geht, wenn Sie einen Unfall erlitten

haben, eine Entwendung vorliegt, ein

Versicherungswert bestimmt werden muss, ein

Technisches /Wert-/Schaden-

Sachverständigengutachten erstellt werden muss, ein

Haftpflicht-/Kaskoschaden entstanden ist oder eine

Beschädigung dritter vorliegt.

Wir erstellen Boot- und Yacht-Gutachten für: After, Argenboot, Auslegerkanu, Barke, Barkasse, Canadier, Dalca, Einbaum, Falmouth Quay-punt, Faltboot, Gig, Gondel, Hausboot, Jolle, Jollenkreuzer, Kanu, Kajak, Kahn, Katamaran, Keelboat, Kutter, Leichter, Sampan, Motorboot, Narrowboat, Nachen, Pénichette, Pinasse, Piroge, Plätte, Portland Lerret, Prahm, Rettungsboot, Ruderboot, Ruderschiff, Schlauchboot, Schute, Stocherkahn, Weidling, Yacht, Zille, Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden, Vertragsstreitigkeiten aller Art Bei einem Verkauf können Sie durch ein Sachverständigen- Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, einen reellen Marktwert erzielen. Meistens wird jedoch der Marktwert zu hoch angesetzt und dadurch treibt Ihr wertvolles Boot dann Monate bis zu Jahren einfach so dahin. Der Verkaufsaufwand ist dann sehr erheblich. Letztendlich werden Sie Ihr Schiff dann unter Preis verkaufen. Manchmal ist es auch genau andersherum. So werden Schiffe viel zu niedrig angeboten. Ohne ein klares, technisches und verständliches Sachverständigenwertgutachten und ohne ausreichende Kenntnis auf dem Bootsmarkt ein Schiff zu veräußern ist ein gewagtes Spiel. Meistens endet diese Ausfahrt mit der Versenkung von viel oder gar sehr viel Geld. Bei den Versicherungssummen ist es auch nicht einfach die richtige Höhe der Versicherungssumme festzulegen. Einige Versicherungen haben eine feste Preisvorstellung in ihren Verträgen darzustellen und akzeptieren weder eine Unter- oder eine Überversicherung. Wird der Wert Ihres Schiffes durch uns, das Sachverständigen Institut Lippe, ermittelt, haben Sie die perfekte Grundlage sowie alle Argumentationen auf Ihrer Seite. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Bei Haftpflichtschäden dürfen Sie als Geschädigter uns als den Schadengutachter selbst benennen. Von diesem Recht sollten sie unbedingt Gebrauch machen. Schnell kann etwas passieren wie bei einem Anlegemanöver oder dass der Anker die Bordwand verletzt. Jetzt müssen Sie entscheiden was Sie als der Geschädigte tun möchten. Bei einem Haftpflichtschaden über der Bagatellgrenze von 750,00 € haben Sie das Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtens zu bestellen. Es ist in jedem Fall ratsam, davon umgehend Gebrauch zu machen. Die Beweissicherung liegt allein bei Ihnen selbst. Sollten Sie einen Anwalt benötigen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite. Die durch uns und durch den Anwalt entstehenden Kosten gehören zum Schaden und werden von der Versicherung erstattet. Für Boote ist keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie als der Geschädigte haben sich zunächst an den Verursacher zu wenden. Der Verursacher meldet danach den Schaden seiner Haftpflichtversicherung, wenn diese vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein schalten Sie bitte sofort einen Anwalt ein. Liegt aber eine Haftpflichtversicherung vor, hat der Verursacher eine Woche Zeit um den Schaden der Versicherung zu melden. In vielen Fällen begleicht die Versicherung den Schaden, in einigen aber nicht. Wann bezahlt die Versicherung und wann bezahlt die Versicherung nicht, bezahlt die Versicherung in ausreichender Höhe und welche Nebenkosten werden übernommen, wie lange müssen Sie auf die Regulierung warten, haben Sie das Recht Ihr Schiff wieder im selben Zustand zu nutzen wie vor dem Unfall? Dies alles sind Fragen die wir Ihnen beantworten können. Schalten Sie von sich aus uns, das Sachverständigen Institut Lippe ein. Wir nehmen mit Ihnen zusammen dann als erster den Schaden auf. Wir können Ihr Schiff auch bis zur Fertigstellung der Reparaturen begleiten. Rufen Sie uns dazu gerne kurz an. Erteilt die Versicherung die Freigabe zur Reparatur bedeutet das, dass die Kosten für die Reparatur übernommen werden. So können Sie als der Geschädigte in die Werft gehen und den Auftrag zur Reparatur erteilen. Die Versicherung hat allerdings Interesse daran den Schaden zu den für sie günstigsten Bedingungen abzuwickeln zu lassen. Sie könnte daher ein eigenes Gutachten beauftragen. Ein weiterer Interessenkonflikt kann auftreten wenn die Reparatur sofort behoben werden muss - vor Erteilung der Freigabe durch die Versicherung. Die Werft hat natürlich das Interesse auf Zahlung ihrer Rechnung. Also fragt die Werft nach der Kaskoversicherung. Melden Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Was aus Sicht der Werft sinnvoll zur Kostenübernahme ist kann für Sie nachteilig sein. Der Reparaturumfang ist also bei Haftpflichtschäden in aller Regel größer als bei Kaskoschäden. Beim Haftpflichtschaden besteht zusätzlich ein Wertminderungsanspruch. Die Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet die Wertminderung auszugleichen. Es gibt zwei verschiedenen Formen der Wertminderung. Erstens die technische Wertminderung, zweitens die merkantile Wertminderung, welche die geldliche Wertminderung bedeutet. Die technische Wertminderung liegt vor wenn die fachgerechte Reparatur nicht alle Spuren des Unfalls beseitigen kann. Die merkantile Wertminderung tritt ein, wenn das Schiff aufgrund des Unfalls nicht mehr den gleichen Marktpreis erzielen kann. Um sicherzugehen, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie der Ausgleich der Wertminderung für Sie als der Geschädigte vollzogen wird, ist das Erstellen einen Sachverständigengutachtens absolut wichtig und richtig für Sie als der Geschädigte. Wir halten im Bootsgutachten alle Daten Ihres Bootes mit Dimensionen und technischen Daten des Bootes fest. Anhand von Lichtbildern dokumentieren wir den technischen Status aller mechanischen und elektronischen Systeme an Bord. Darüber hinaus werden die Bootsgutachten oder Bewertungen immer für Sie auf schriftlicher Grundlage erstellt. Der aktuelle Zeitwert Ihres Schiffes wird so festgelegt. Schließlich möchten Sie keine Überraschungen erleben. Unsere Leistungen reichen von der Wertermittlung über technische Schiffsgutachten bis hin zum präzisen Sachverständigengutachten. Im Überblick heißt das, die Wertermittlung, das Wertgutachten, die technischen Gutachten, die Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden, die Beweissicherungsgutachten werden für Sie von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, angefertigt. Beim Bootserwerb sind Sie sich nicht sicher ob das Boot Osmose hat? Ihr eigenes Boot zeigt kleine Bläschen im Unterwasserschiff und Sie sind nicht sicher wie eine dauerhafte und möglichst kostengünstige Reparatur gewährleistet werden kann? Kleine Bläschen im Gelcoat können osmotische Ursachen haben aber auch auf andere Verarbeitungsfehler deutlich hinweisen. Vielfach sind Bläschen optisch nicht darstellbar aber trotzdem ist das Schiff osmotisch geschädigt. Wir spüren und zeigen Ihnen all diese Schäden auf. Ein von Osmose befallenes Schiff muss saniert werden. Wir arbeiten Ihnen ein Sanierungskonzept aus und kalkulieren die Kosten dazu. Manchmal sind Schäden auch gar nicht versichert. In diesem Falle ist es besonders wichtig, einen kostengünstigen und gleichzeitig einen technisch optimalen Reparaturplan auszuarbeiten. In den vergangenen Jahren ist der Verkehr auf den Wasserstraßen angestiegen. Damit erhöht sich auch die Zahl der Unfälle stetig. Damit Sie im Schadensfall nicht baden gehen, stehen wir vom Sachverständigen Institut Lippe Ihnen stets zur Seite. Wir sind für Sie da wenn es kracht. Nicht nur das Verkehrsaufkommen auf den Wasserstraßen hat zugenommen sondern auch die Wassersportgeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dass die steigende die Verkehrsdichte und die mangelnde Erfahrung der Bootsführer nicht ganz ohne Folgen bleibt ist jedem klar. Sie möchten eine Yacht kaufen und sind sich aber nicht sicher was das Schiff wert ist. Sie wollen Ihr Schiff versichern aber wissen nicht wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll. Sie wollen Ihre Yacht verkaufen aber Sie sind sich aber nicht sicher in welchem Preisrahmen Sie agieren können. Sie wollen Ihr Schiff umbauen aber Sie sind sich unschlüssig ob sich die Umbaukosten bei einem späteren Verkauf realisieren lassen können. Was passiert wenn das Schiff ausgemustert werden muss? Was geschieht mit den alten Schiffen die keiner mehr haben möchte? Wohin mit dem Rest wenn sich aufgrund eines Schadens die Reparatur einer Yacht nicht mehr rentiert? Man kann eine Yacht nicht einfach mal eben so entsorgen. Wir schauen uns alte und vernachlässigte Schiffe an und beraten über eine eventuelle Aufarbeitung oder deren Entsorgung. Wir vergleichen die Kosten der Entsorgung mit den Kosten einer Restauration zu dem zu erwartenden Verkaufserlös. Für Sie prüfen wir ob das Schiff technisch in Ordnung ist, ob die Materialstruktur erhalten werden kann und ob die Ausrüstung funktionsfähig ist. Das Recht auf ein eigenes Gutachten erlischt im Übrigen dann wenn Sie als der Geschädigte der Bestellung durch den Haftpflichtversicherer ausdrücklich zustimmen. Das sollten Sie als der Geschädigte also in keinem Fall vollziehen. Stattdessen sollten Sie als der Geschädigte sofort uns vom Sachverständigen Institut Lippe kontaktieren. Aus all den vorab aufgeführten Erkenntnissen wird dann der derzeitige Wert des Schiffes, des Schadens und der Reparatur festgelegt. . .
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