© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Gutachtenerstellung für Bäckereien und Konditoreien
Bäckerei- und Konditorei-
Gutachten
Im Fachbereich Bäckereien und Konditoreien haben wir
vom Sachverständigen Institut Lippe als
Sachverständigen einen Handwerksmeister welcher
sich mit Schäden in folgenden Tätigkeitsfeldern zur
Begutachtung auseinandersetzt:
Bäckereien,
Konditoreien,
Haus- & Büro- sowie Laden-Einrichtungen,
Maschinen
Einbruchschäden,
Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei
Brandschäden, Wasserschäden, Vertragsstreitigkeiten aller Art.
Was für Werte entstehen bei der Begutachtung von einer
Bäckerei oder Konditorei? Diese Frage stellen sich die
Eigentümer wenn die Immobilie verkauft werden soll. Aber
auch Käufer, Banken und/oder Versicherungen müssen zum
Zwecke einer etwaigen Beleihung oder eines Kaufes wissen
was das betreffende Objekt wert sein mag. Wertermittlungen
von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, sind hier für
den Eigentümer, den Pächter ein sehr wichtiges Thema.
Bei einem Kauf oder Verkauf von Bäckereien und Konditoreien
kommt es bei der Bestimmung von Zeitwerten, Restwerten
und/oder Verkehrswerten von Betriebsgegenständen
regelmäßig zu Unstimmigkeiten. Diese Unstimmigkeiten
können von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe,
dokumentarisch und sofort aufgelöst werden. Das
Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, berücksichtigt unter anderem folgende Punkte
wie die Bewertung von Maschinen und Anlagen, Gutachten für
Bauschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Ermittlung von
Unternehmenswerten, Existenzgründungsgutachten,
Konsolidierungs- und Sanierungsgutachten, Wertermittlungen,
Gerichtliche Beweissicherungsverfahren,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Private und/oder
außergerichtliche Beweissicherung, Bewertung von Markt- und
Standorten, Konsolidierungs- und Sanierungsgutachten. Die
vorangegangenen Tätigkeitsschwerpunkte beschreiben ein paar
Punkte unseres Tätigkeitsfeldes. Da wir nicht alle und alles
berücksichtigen können setzen Sie sich bitte mit uns, dem
Sachverständigen Institut Lippe, in Verbindung damit wir mit
Ihnen gemeinsam klären ob wir für Sie einen Gutachterauftrag
übernehmen können.
Im Fachbereich von Bäckereien und Konditoreien wird immer
schnell gehandelt werden wenn es um wirtschaftliche Ausfälle
und die Minimierung bzw. Begrenzung der damit verbundenen
Kosten geht. Die eingetretenen Schäden sind festzustellen und
die Beweise dokumentiert zu sichern. Ausfallschäden und
Folgeschäden müssen in Grenzen gehalten sowie minimiert
werden. Eine Konformitätserklärung muss kurzfristig erstellt
werden oder es ist eine Einbauerklärung zu erstellen. Solange
eine dieser Erklärungen nicht erstellt ist darf die Maschine
oder Anlage nicht in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb
genommen werden. Für jede Maschine und jedes Anlagenteil
und/oder Komplettanlage die unter § 7 II Nr. 2 ProdSG fällt,
muss der Hersteller seit 1994 ein Konformitätsverfahren
durchführt haben. Dabei wird die Konformität einer Anlage
oder Maschine im Rahmen eines Konformitätsverfahrens mit
den entsprechenden EG-Richtlinien festgestellt und überprüft.
Zunächst wird festgestellt welche anzuwenden sind.
Die häufigsten EG-Richtlinien für das entsprechende Produkt
sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EMV-Richtlinie
2004/108/EG, Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG,
Druckbehälterrichtlinie 2009/105/EG, Druckgeräterichtlinie
97/23/EG, Atex-Richtlinie 94/9/EG, Lärmschutz 2000/14/EG.
Vorgeschrieben und durchgeführt werden die Aufstellung eines
Maßnahmenkatalogs, Normenrecherchen, Gefährdungsanalysen
sowie die Risikobewertungen. Danach werden alle
erforderlichen Dokumente mit den Einbauanleitungen und mit
den Betriebsanleitungen erstellt. Leistungen im Rahmen der
vom Sachverständigen Institut Lippe durchgeführten
Begutachtungen sind die Ermittlung der Ursachen von Schäden
und/oder der Schadensursache, die Bestimmung von
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und/oder zur
Mängelbeseitigung, die Identifikation von Mängeln und/oder
die Ermittlung der Ursachen, die Klärung von
Verantwortlichkeiten, die Beantwortung der
Verschuldensfrage, die Kostenermittlung für die Beseitigung
von Schäden sowie Mängeln und für die Schadenanalyse, die
Behebung von Problemen und/oder Betriebsproblemen.
Was geschieht wenn ein Unfall passiert ist, ein Schaden
eingetreten ist, die Maschine nicht mehr funktionstüchtig ist,
die Anlage nicht mehr die volle Last leistet, die
Berufsgenossenschaft droht usw.? Dies sind ein paar Beispiele
bei denen es sehr sinnvoll ist, uns vom Sachverständigen
Institut Lippe sofort anzusprechen. Ein Wertgutachten wird bei
einem Firmenverkauf, einer Versteigerung oder zur
Bestimmung der Insolvenzmasse gebraucht. Aber auch bei der
Berechnung und Kostenaufstellung für eine Wiederbeschaffung
und/oder als Schadenersatzanspruch nach einem Brand, einer
Teilzerstörung oder Verlust. Gegenstand des Wertgutachtens
sind alle beweglichen sowie nicht beweglichen Sachen bei
denen alle Werte ermittelt werden.
Der Zeitwert ist der reellste Wert, der bei Maschinen zugrunde
gelegt werden kann. Im Einzelnen werden das Alter, die
Abnutzung mit der Instandhaltung, der Betriebszustand, die
Abnutzungserscheinungen, die Einsatzgebiete, die
Lebensdauer, die Preisentwicklung usw. ermittelt. Oft müssen
aber auch Materialeigenschaften bestimmt werden um einen
genaueren Zeitwert zu bestimmen. Ein
Beweissicherungsgutachten dient zur Feststellung und
Dokumentation aber auch zur Beseitigung des abweichenden
momentanen Zustands sowie bei Beanstandungen von neuen
Maschinen und/oder Anlagen. Folgende Werte wie Mängel an
Maschinen, Nichteinhaltungen zur Maschinenrichtlinie
2006/42/EG, fehlende CE-Konformitätserklärung,
unzureichende Arbeitsgenauigkeit von Anlagen, eine
vorhandene und/oder nicht vorhandene Prozesssicherheit, das
Erreichen und/oder Nichterreichen der zugesicherten
Leistungsfähigkeiten werden zur Sicherung benötigt.
Das Gutachten dient weiter zur Rekonstruktion eines
Schadenshergangs, zur Schadensanalyse, zur Beweissicherung
bei der Schadensregulierung, zur Ermittlung der
Schadensursachen und/oder zur Reparaturkostenermittlung.
Weitere Schwerpunkte der Schadensbearbeitung sind unter
anderem Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Ermittlung der
Schadenshöhe, Feuerschäden, Maschinenschäden,
Schadensmanagement, Produkthaftung, Maßnahmen zur
zukünftigen Schadensverhütung, Transportschäden,
Bestimmungen von Schadensursachen, usw. Ein
Sachverständigen-Gutachten wird logisch, übersichtlich und
klar erstellt. Die Gedankengänge sollen auch von Laien
nachvollziehbar sein. Das Ergebnis ist für den Fachmann
überprüfbar und fachlich dokumentiert, Fachausdrücke
werden gegebenenfalls erläutert. Das
Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe wird durch Bilder, Grafiken und/oder
Abbildungen vervollständigt.
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Gutachtenerstellung für Bäckereien und Konditoreien