© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
Bäckerei-Auslage
Gutachtenerstellung für Bäckereien und Konditoreien

Bäckerei- und Konditorei-

Gutachten

Im Fachbereich Bäckereien und Konditoreien haben wir

vom Sachverständigen Institut Lippe als

Sachverständigen einen Handwerksmeister welcher

sich mit Schäden in folgenden Tätigkeitsfeldern zur

Begutachtung auseinandersetzt:

Bäckereien, Konditoreien, Haus- & Büro- sowie Laden-Einrichtungen, Maschinen Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden, Vertragsstreitigkeiten aller Art. Was für Werte entstehen bei der Begutachtung von einer Bäckerei oder Konditorei? Diese Frage stellen sich die Eigentümer wenn die Immobilie verkauft werden soll. Aber auch Käufer, Banken und/oder Versicherungen müssen zum Zwecke einer etwaigen Beleihung oder eines Kaufes wissen was das betreffende Objekt wert sein mag. Wertermittlungen von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, sind hier für den Eigentümer, den Pächter ein sehr wichtiges Thema.   Bei einem Kauf oder Verkauf von Bäckereien und Konditoreien kommt es bei der Bestimmung von Zeitwerten, Restwerten und/oder Verkehrswerten von Betriebsgegenständen regelmäßig zu Unstimmigkeiten. Diese Unstimmigkeiten können von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, dokumentarisch und sofort aufgelöst werden. Das Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, berücksichtigt unter anderem folgende Punkte wie die Bewertung von Maschinen und Anlagen, Gutachten für Bauschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Ermittlung von Unternehmenswerten, Existenzgründungsgutachten, Konsolidierungs- und Sanierungsgutachten, Wertermittlungen, Gerichtliche Beweissicherungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Private und/oder außergerichtliche Beweissicherung, Bewertung von Markt- und Standorten, Konsolidierungs- und Sanierungsgutachten. Die vorangegangenen Tätigkeitsschwerpunkte beschreiben ein paar Punkte unseres Tätigkeitsfeldes. Da wir nicht alle und alles berücksichtigen können setzen Sie sich bitte mit uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, in Verbindung damit wir mit Ihnen gemeinsam klären ob wir für Sie einen Gutachterauftrag übernehmen können. Im Fachbereich von Bäckereien und Konditoreien wird immer schnell gehandelt werden wenn es um wirtschaftliche Ausfälle und die Minimierung bzw. Begrenzung der damit verbundenen Kosten geht. Die eingetretenen Schäden sind festzustellen und die Beweise dokumentiert zu sichern. Ausfallschäden und Folgeschäden müssen in Grenzen gehalten sowie minimiert werden. Eine Konformitätserklärung muss kurzfristig erstellt werden oder es ist eine Einbauerklärung zu erstellen. Solange eine dieser Erklärungen nicht erstellt ist darf die Maschine oder Anlage nicht in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden. Für jede Maschine und jedes Anlagenteil und/oder Komplettanlage die unter § 7 II Nr. 2 ProdSG fällt, muss der Hersteller seit 1994 ein Konformitätsverfahren durchführt haben. Dabei wird die Konformität einer Anlage oder Maschine im Rahmen eines Konformitätsverfahrens mit den entsprechenden EG-Richtlinien festgestellt und überprüft. Zunächst wird festgestellt welche anzuwenden sind. Die häufigsten EG-Richtlinien für das entsprechende Produkt sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EMV-Richtlinie 2004/108/EG, Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, Druckbehälterrichtlinie 2009/105/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Atex-Richtlinie 94/9/EG, Lärmschutz 2000/14/EG. Vorgeschrieben und durchgeführt werden die Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs, Normenrecherchen, Gefährdungsanalysen sowie die Risikobewertungen. Danach werden alle erforderlichen Dokumente mit den Einbauanleitungen und mit den Betriebsanleitungen erstellt. Leistungen im Rahmen der vom Sachverständigen Institut Lippe durchgeführten Begutachtungen sind die Ermittlung der Ursachen von Schäden und/oder der Schadensursache, die Bestimmung von Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und/oder zur Mängelbeseitigung, die Identifikation von Mängeln und/oder die Ermittlung der Ursachen, die Klärung von Verantwortlichkeiten, die Beantwortung der Verschuldensfrage, die Kostenermittlung für die Beseitigung von Schäden sowie Mängeln und für die Schadenanalyse, die Behebung von Problemen und/oder Betriebsproblemen. Was geschieht wenn ein Unfall passiert ist, ein Schaden eingetreten ist, die Maschine nicht mehr funktionstüchtig ist, die Anlage nicht mehr die volle Last leistet, die Berufsgenossenschaft droht usw.? Dies sind ein paar Beispiele bei denen es sehr sinnvoll ist, uns vom Sachverständigen Institut Lippe sofort anzusprechen. Ein Wertgutachten wird bei einem Firmenverkauf, einer Versteigerung oder zur Bestimmung der Insolvenzmasse gebraucht. Aber auch bei der Berechnung und Kostenaufstellung für eine Wiederbeschaffung und/oder als Schadenersatzanspruch nach einem Brand, einer Teilzerstörung oder Verlust. Gegenstand des Wertgutachtens sind alle beweglichen sowie nicht beweglichen Sachen bei denen alle Werte ermittelt werden. Der Zeitwert ist der reellste Wert, der bei Maschinen zugrunde gelegt werden kann. Im Einzelnen werden das Alter, die Abnutzung mit der Instandhaltung, der Betriebszustand, die Abnutzungserscheinungen, die Einsatzgebiete, die Lebensdauer, die Preisentwicklung usw. ermittelt. Oft müssen aber auch Materialeigenschaften bestimmt werden um einen genaueren Zeitwert zu bestimmen. Ein Beweissicherungsgutachten dient zur Feststellung und Dokumentation aber auch zur Beseitigung des abweichenden momentanen Zustands sowie bei Beanstandungen von neuen Maschinen und/oder Anlagen. Folgende Werte wie Mängel an Maschinen, Nichteinhaltungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, fehlende CE-Konformitätserklärung, unzureichende Arbeitsgenauigkeit von Anlagen, eine vorhandene und/oder nicht vorhandene Prozesssicherheit, das Erreichen und/oder Nichterreichen der zugesicherten Leistungsfähigkeiten werden zur Sicherung benötigt. Das Gutachten dient weiter zur Rekonstruktion eines Schadenshergangs, zur Schadensanalyse, zur Beweissicherung bei der Schadensregulierung, zur Ermittlung der Schadensursachen und/oder zur Reparaturkostenermittlung. Weitere Schwerpunkte der Schadensbearbeitung sind unter anderem Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Ermittlung der Schadenshöhe, Feuerschäden, Maschinenschäden, Schadensmanagement, Produkthaftung, Maßnahmen zur zukünftigen Schadensverhütung, Transportschäden, Bestimmungen von Schadensursachen, usw. Ein Sachverständigen-Gutachten wird logisch, übersichtlich und klar erstellt. Die Gedankengänge sollen auch von Laien nachvollziehbar sein. Das Ergebnis ist für den Fachmann überprüfbar und fachlich dokumentiert, Fachausdrücke werden gegebenenfalls erläutert. Das Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe wird durch Bilder, Grafiken und/oder Abbildungen vervollständigt. .
Sachverständigen Institut Lippe
Bäckerei Bäckerei-Theke Konditorei, Muffins
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
Gutachtenerstellung für Bäckereien und Konditoreien

Bäckerei- und Konditorei-

Gutachten

Im Fachbereich Bäckereien und Konditoreien haben wir

vom Sachverständigen Institut Lippe als

Sachverständigen einen Handwerksmeister welcher

sich mit Schäden in folgenden Tätigkeitsfeldern zur

Begutachtung auseinandersetzt:

Bäckereien, Konditoreien, Haus- & Büro- sowie Laden-Einrichtungen, Maschinen Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden, Vertragsstreitigkeiten aller Art. Was für Werte entstehen bei der Begutachtung von einer Bäckerei oder Konditorei? Diese Frage stellen sich die Eigentümer wenn die Immobilie verkauft werden soll. Aber auch Käufer, Banken und/oder Versicherungen müssen zum Zwecke einer etwaigen Beleihung oder eines Kaufes wissen was das betreffende Objekt wert sein mag. Wertermittlungen von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, sind hier für den Eigentümer, den Pächter ein sehr wichtiges Thema.   Bei einem Kauf oder Verkauf von Bäckereien und Konditoreien kommt es bei der Bestimmung von Zeitwerten, Restwerten und/oder Verkehrswerten von Betriebsgegenständen regelmäßig zu Unstimmigkeiten. Diese Unstimmigkeiten können von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, dokumentarisch und sofort aufgelöst werden. Das Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, berücksichtigt unter anderem folgende Punkte wie die Bewertung von Maschinen und Anlagen, Gutachten für Bauschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Ermittlung von Unternehmenswerten, Existenzgründungsgutachten, Konsolidierungs- und Sanierungsgutachten, Wertermittlungen, Gerichtliche Beweissicherungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Private und/oder außergerichtliche Beweissicherung, Bewertung von Markt- und Standorten, Konsolidierungs- und Sanierungsgutachten. Die vorangegangenen Tätigkeitsschwerpunkte beschreiben ein paar Punkte unseres Tätigkeitsfeldes. Da wir nicht alle und alles berücksichtigen können setzen Sie sich bitte mit uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, in Verbindung damit wir mit Ihnen gemeinsam klären ob wir für Sie einen Gutachterauftrag übernehmen können. Im Fachbereich von Bäckereien und Konditoreien wird immer schnell gehandelt werden wenn es um wirtschaftliche Ausfälle und die Minimierung bzw. Begrenzung der damit verbundenen Kosten geht. Die eingetretenen Schäden sind festzustellen und die Beweise dokumentiert zu sichern. Ausfallschäden und Folgeschäden müssen in Grenzen gehalten sowie minimiert werden. Eine Konformitätserklärung muss kurzfristig erstellt werden oder es ist eine Einbauerklärung zu erstellen. Solange eine dieser Erklärungen nicht erstellt ist darf die Maschine oder Anlage nicht in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden. Für jede Maschine und jedes Anlagenteil und/oder Komplettanlage die unter § 7 II Nr. 2 ProdSG fällt, muss der Hersteller seit 1994 ein Konformitätsverfahren durchführt haben. Dabei wird die Konformität einer Anlage oder Maschine im Rahmen eines Konformitätsverfahrens mit den entsprechenden EG-Richtlinien festgestellt und überprüft. Zunächst wird festgestellt welche anzuwenden sind. Die häufigsten EG-Richtlinien für das entsprechende Produkt sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EMV-Richtlinie 2004/108/EG, Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, Druckbehälterrichtlinie 2009/105/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Atex-Richtlinie 94/9/EG, Lärmschutz 2000/14/EG. Vorgeschrieben und durchgeführt werden die Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs, Normenrecherchen, Gefährdungsanalysen sowie die Risikobewertungen. Danach werden alle erforderlichen Dokumente mit den Einbauanleitungen und mit den Betriebsanleitungen erstellt. Leistungen im Rahmen der vom Sachverständigen Institut Lippe durchgeführten Begutachtungen sind die Ermittlung der Ursachen von Schäden und/oder der Schadensursache, die Bestimmung von Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und/oder zur Mängelbeseitigung, die Identifikation von Mängeln und/oder die Ermittlung der Ursachen, die Klärung von Verantwortlichkeiten, die Beantwortung der Verschuldensfrage, die Kostenermittlung für die Beseitigung von Schäden sowie Mängeln und für die Schadenanalyse, die Behebung von Problemen und/oder Betriebsproblemen. Was geschieht wenn ein Unfall passiert ist, ein Schaden eingetreten ist, die Maschine nicht mehr funktionstüchtig ist, die Anlage nicht mehr die volle Last leistet, die Berufsgenossenschaft droht usw.? Dies sind ein paar Beispiele bei denen es sehr sinnvoll ist, uns vom Sachverständigen Institut Lippe sofort anzusprechen. Ein Wertgutachten wird bei einem Firmenverkauf, einer Versteigerung oder zur Bestimmung der Insolvenzmasse gebraucht. Aber auch bei der Berechnung und Kostenaufstellung für eine Wiederbeschaffung und/oder als Schadenersatzanspruch nach einem Brand, einer Teilzerstörung oder Verlust. Gegenstand des Wertgutachtens sind alle beweglichen sowie nicht beweglichen Sachen bei denen alle Werte ermittelt werden. Der Zeitwert ist der reellste Wert, der bei Maschinen zugrunde gelegt werden kann. Im Einzelnen werden das Alter, die Abnutzung mit der Instandhaltung, der Betriebszustand, die Abnutzungserscheinungen, die Einsatzgebiete, die Lebensdauer, die Preisentwicklung usw. ermittelt. Oft müssen aber auch Materialeigenschaften bestimmt werden um einen genaueren Zeitwert zu bestimmen. Ein Beweissicherungsgutachten dient zur Feststellung und Dokumentation aber auch zur Beseitigung des abweichenden momentanen Zustands sowie bei Beanstandungen von neuen Maschinen und/oder Anlagen. Folgende Werte wie Mängel an Maschinen, Nichteinhaltungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, fehlende CE-Konformitätserklärung, unzureichende Arbeitsgenauigkeit von Anlagen, eine vorhandene und/oder nicht vorhandene Prozesssicherheit, das Erreichen und/oder Nichterreichen der zugesicherten Leistungsfähigkeiten werden zur Sicherung benötigt. Das Gutachten dient weiter zur Rekonstruktion eines Schadenshergangs, zur Schadensanalyse, zur Beweissicherung bei der Schadensregulierung, zur Ermittlung der Schadensursachen und/oder zur Reparaturkostenermittlung. Weitere Schwerpunkte der Schadensbearbeitung sind unter anderem Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Ermittlung der Schadenshöhe, Feuerschäden, Maschinenschäden, Schadensmanagement, Produkthaftung, Maßnahmen zur zukünftigen Schadensverhütung, Transportschäden, Bestimmungen von Schadensursachen, usw. Ein Sachverständigen-Gutachten wird logisch, übersichtlich und klar erstellt. Die Gedankengänge sollen auch von Laien nachvollziehbar sein. Das Ergebnis ist für den Fachmann überprüfbar und fachlich dokumentiert, Fachausdrücke werden gegebenenfalls erläutert. Das Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe wird durch Bilder, Grafiken und/oder Abbildungen vervollständigt. .
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Bäckerei-Auslage
Gutachtenerstellung für Bäckereien und Konditoreien