© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Kfz-Schadengutachten / Bewertungen / Wertgutachten
Kfz-Gutachten
Sie sind an einem Unfall beteiligt - ab jetzt helfen wir
vom Sachverständigen Institut Lippe Ihnen, Ihr Recht
auf Schadenregulierung erfolgreich durchzusetzen. Auf
deutschen Straßen kommt es jährlich zu mehr als zwei
Millionen Unfällen. Sie sind als Unfallbeteiligter, ob
Schädiger oder Geschädigter bei uns bestens
aufgehoben, wenn es um die Erstellung eines
Sachverständigengutachten geht.
Weitere Details zu einzelnen Gutachten-Arten auf den
folgenden Unterseiten:
Mobiler Service - Können Sie nicht kommen,
kommen wir zu Ihnen: >Hier klicken<
Wir erstellen Fahrzeug (Kfz)- Schaden-Unfall-Gutachten für:
Personenkraftwagen,
Oldtimer,
Youngtimer,
Motorräder,
Quads,
Lastkraftwagen,
Roller,
Landmaschinen,
Wohnwagen,
Wohnmobile,
Schlepper,
Baumaschinen,
Landmaschinen,
Geländewagen,
Anhänger,
Leichtkraftfahrzeuge,
Baumaschinen
Einbruchschäden,
Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei
Brandschäden, Wasserschäden
Da es sich in den meisten Fällen um Sachschäden handelt, wird
die genaue Schadenfeststellung sofort ermittelt, die als
Grundlage für die weitere korrekte Schadenbearbeitung bei
den Versicherungen wichtig sein wird. Alles soll problemlos
verlaufen. Deshalb wenden Sie sich an das unabhängige
Sachverständigen Institut Lippe. Wir nehmen den Schaden in
einem Sachverständigengutachten sofort, exakt und neutral
auf. Als der Geschädigte sollten Sie beachten, dass ein
Sachverständigengutachten als Unfallgutachten für Sie
kostenlos erstellt wird. Als Geschädigter sollten Sie so schnell
wie möglich ein Unfallgutachten erstellen lassen.
Das Sachverständigen-Gutachten ist die erste und einfachste
Maßnahme an die Sie nach einem Unfall denken sollten. Das
Unfallgutachten schützt Sie vor zu niedrigen
Auszahlungsbeträgen bei Ihren Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem Unfallverursacher, der Versicherung des
Unfallgegners. Die Kosten für die Erstellung des
Sachverständigengutachtens als Geschädigter werden von der
Versicherung des Unfallgegners/Unfallverursachers getragen.
Achten Sie darauf, dass wenn die gegnerische Versicherung auf
ein Sachverständigengutachten freiwillig verzichtet, dies keine
gute Nachricht für Sie bedeutet. Denn Sie verlieren Ihr
kostenloses Recht auf einen unparteiischen Sachverständigen
der ein qualifiziertes Unfallgutachten für Sie erstellt und von
der Versicherung für die Versicherung arbeitet. Sie haben als
Geschädigter nach einem Unfall das Recht, uns vom
Sachverständigen Institut Lippe zu bestellen um Ihr
kostenloses Sachverständigengutachten erstellen zu lassen.
Wichtig! Die Kosten trägt die Versicherung des
Unfallverursachers. Wenn Sie unverschuldet oder
teilverschuldet in einem Unfall verwickelt wurden, haben Sie
in solchen Fällen nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen
Versicherung erstellen wir Ihnen das
Sachverständigengutachten als Beweissicherung für den
entstandenen Schaden.
Außerdem ermitteln wir die eingetretene Wertminderung,
damit Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei
der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang beziffern
können. Die Kosten für das Schadengutachten im
Haftpflichtfall gehören nach der Rechtsprechung mit zum
Schadensumfang. Die Ausnahme sind die so genannten
Bagatellschäden. Bei einem Bagatellschaden wird von uns,
dem Sachverständigen Institut Lippe, ein Kostenvoranschlag
erstellt, der zur Schadenregulierung mit der Versicherung
führt. Der Inhalt dieses von uns erstellten Gutachtens sind die
entstandenen Materialschäden, etwaige Wertminderungen mit
den anfallenden Reparaturkosten basierend auf ortsüblichen
Verrechnungssätzen. Diese Kosten werden von der
gegnerischen Haftpflichtversicherung zu 100% getragen.
Hierbei ist, wie schon erwähnt, die Bagatellschadengrenze zu
berücksichtigen die aktuell bei ca. 750€ liegt. Wurden Sie
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so sind Sie
so zu stellen als wenn der Unfall nicht passiert wäre. Als
Geschädigter hat man natürlich das Recht, einen
Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
Denn ohne die Erstellung eines Sachverständigengutachtens
gehen Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als
der Geschädigte oftmals berechtigte Ansprüche verloren. Das
Sachverständigengutachten dient bestmöglich als
Regulierungsgrundlage und umfasst in der Regel die
voraussichtlichen Instandsetzungskosten, den
Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung, die
Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer sowie alle zur
Schadenabwicklung notwendigen Daten. Auch in diesem
Bereich können wir innerhalb unseres Unternehmens auf
langjährige Erfahrungen und Sachverstand aus dem Bereich der
Fahrzeuginstandsetzung zurückgreifen und stehen Ihnen so als
kompetentes Sachverständigen Institut Lippe als Partner bei
der Erstellung von unabhängigen Sachverständigengutachten
zur Verfügung. Sie rufen uns kurz an und schon nimmt alles
seinen Lauf. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort und es
werden alle relevanten Daten aufgenommen sowie Fotos
erstellt. Der Schaden wird von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, fachlich, sachlich überprüft und dokumentiert.
Die Schadenskalkulation wird sofort danach erstellt.
Anschließend wird das Sachverständigengutachten allen
beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt. Ein
Sachverständigen-Gutachten von uns als Sachverständigen
Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort
als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem
Fahrzeug zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss
augenscheinlich über 750 EURO liegen, die wir als
Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten. Also bevor Sie uns
für einen Auftrag zur Erstellung Ihres Sachverständigen-
Gutachtens berufen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich
über 750,00 EURO liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur
Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort
übernehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen
möglichen Schäden die unter 750,00 € liegen werden unsere
Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht
übernommen.
Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit
Ihrer Versicherung abklären. Sollte die Versicherung unsere
Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits
die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der
Versicherungsgesellschaft sofort zu erstellen. Bei allen
Schäden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten
Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherungsgesellschaft,
den Sie dann der Versicherungsgesellschaft zur
Schadenregulierung einreichen können. Sie als der
Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei
der Versicherung auf der Basis des vorgelegten
Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen lassen. Liegt
dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 EURO so
haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns
vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des
Sachverständigengutachtes zu berufen. Wir vertreten mit der
Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigen-
Gutachtens ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die
Interessen der gegnerischen Versicherungsgesellschaft oder
eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung
beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der
gegnerischen Versicherung zu erstellen.
Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung
über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen
als der Geschädigte die Ihnen zustehenden
Schadenersatzansprüche vollumfänglich von der
Versicherungsgesellschaft erstattet werden. Ebenso ist es
wichtig, den Wertminderungsanspruch sofort geltend zu
machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten den
Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten
Sachverständigengutachten schriftlich fest. Wir nehmen uns
für Sie die Zeit und verhelfen Ihnen somit, dass Sie keinen
finanziellen Schaden oder Nachteile davon tragen.
Wir erstellen Ihnen Ihr persönliches
Sachverständigengutachten und das im Vergleich zu
Autohäusern, Werkstätten, Lackierereien, die ihren Service
meistens unter erheblichem Zeitdruck abarbeiten müssen.
Unsere Sachverständigengutachten erstellen wir detailliert,
exakt, mit der Angabe von Reparaturdauer, dem
Nutzungsausfall, Wertminderung, usw. Auch die allerkleinste
Position sowie Nebenarbeiten werden von uns detailliert
kalkuliert. Ein Kaskoschaden wird unterteilt in
Vollkaskoschaden und Teilkaskoschäden. Bei einem
selbstverschuldeten Unfall wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder
man beschädigte Ihr Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung
haftet für Schäden, für die niemand sonst eine Haftung
übernehmen würde.
Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch Vandalismus-
Schäden ab. Der Teilkaskoschaden unterteilt sich in
Einbruchschaden und Diebstahlschaden wie Teil- oder
Totalentwendung, den Wildschaden, die Elementarschäden wie
Sturmschäden, Hagelschäden, Brandschäden und
Wasserschäden. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einem
Kaskoschaden der Versicherer das Weisungsrecht hat. Das
bedeutet, Ihre Versicherungsgesellschaft bestimmt den
Sachverständigen, welcher Ihr beschädigtes Fahrzeug
besichtigt und übernimmt die Kosten der Erstellung des
Sachverständigengutachtens.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Sachverständigen der
Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden sind, dann
besteht die Möglichkeit sich an uns, das Sachverständigen
Institut Lippe, zu wenden. Kommen wir als Sachverständige zu
einem anderen Ergebnis als die Versicherung, so wird ein so
genanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet. Nehmen Sie
Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen sofort. Was können Sie
tun nach einem Unfall? Sie rufen uns, vom Sachverständigen
Institut Lippe, an und geben uns Ihre Kontaktdaten telefonisch
durch. Sie kommen gegebenenfalls direkt zu uns oder wir
kommen direkt zu Ihnen oder wo sich das Fahrzeug befindet.
Wir benötigen dann den Zeitpunkt des Unfalls, die
Unfallgegner-Daten, die Unfallmitteilung der örtlichen Polizei.
Die Fahrzeugdaten werden aufgenommen, das Ausmaß des
Schadens wird von uns als Gutachter ermittelt und wir fertigen
die Dokumentation des Schadens mit aussagekräftigen Fotos an
woraus wir dann das Sachverständigengutachten erstellen
können. Die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft des
Unfallgegners übernehmen wir für Sie gerne.
Als Abschluss versenden wir das Sachverständigengutachten an
die Versicherung und an Sie oder zu Ihrem Rechtsanwalt.
Meistens ist bereits am darauf folgenden Tag alles geregelt.
Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Meistens, so zeigt
unsere Erfahrung, wird der im Sachverständigengutachten
ermittelte Schadensbetrag innerhalb von ein bis zwei Wochen
an Sie ausgezahlt. Allerdings haben Versicherungs-
gesellschaften laut Gesetz sechs Wochen Zeit um besagten
Schadensbetrag freizugeben. Falls die Versicherungs -
gesellschaft doch einmal persönlich an Sie herantritt,
verweisen Sie bitte auf uns. Wir von Sachverständigen Institut
Lippe kümmern uns dann sofort und eventuell um Rückfragen.
Selbstverständlich werden in unseren Sachverständigen-
Gutachten stets die neuesten Gesetzesänderungen und
Rechtsprechungen entsprechend berücksichtigt. Bitte lassen
Sie sich nicht auf einen Kostenvoranschlag ein, statt ein
ordentlich dokumentiertes Sachverständigengutachten von
uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, für die
Schadenabrechnung zu verwenden. Bei einem
Kostenvoranschlag wird weder ein Wiederbeschaffungswert,
noch ein Restwert zu Grunde gelegt oder ermittelt. Hier
besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden gar
nicht erkannt wird. Somit sind Probleme vorprogrammiert.
Als Hinweis vermerken Sie bitte, dass die Beurteilung der
Verkehrssicherheit im Kostenvoranschlag fehlt. Die wenigsten
Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen für
einen Sachverständigen. Dass diese Werkstätten dann auch
noch für alle Hersteller Unterlagen bereit halten, ist
unvorstellbar. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe
dokumentieren Ihr Sachverständigengutachten nur mit
aktuellen taggenauen Fahrzeugdaten sowie Ersatzteilpreisen.
Der Kostenvoranschlag hat vor Gericht keinerlei
beweissichernde Funktion. Ein Gutachten eines qualifizierten
Sachverständigen dagegen sehr wohl.
Das Sachverständigengutachten stellt eine Prognose des
Schadenbehebungsaufwandes klar dar. Die Reparaturkosten
sind in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen und von dessen
Versicherungsgesellschaft zu übernehmen. Ein
Kostenvoranschlag stellt nur fest zu welchem Preis die
Reparatur durchzuführen möglich sein könnte. Nur wir als
Sachverständige können erkennen ob es sich nur um einen
Bagatellschaden handelt oder ob nicht doch eventuell ein
wirtschaftlicher Totalschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt. Für
den Fall der Fälle bieten wir, vom Sachverständigen Institut
Lippe, Ihnen unser kleines Schadengutachten an um immer
noch besser dazustehen als mit einem Kostenvoranschlag von
einer Werkstatt. Vor allem um als der Geschädigte zeitnah sein
Geld ausgezahlt zu bekommen, ist ein Sachverständigen-
Gutachten von sehr hoher Wichtigkeit.
Als erfahrenes Sachverständigen Institut Lippe garantieren wir,
dass Sie durch unsere kompetente Beratung und dem
umfangreichen Sachverständigengutachten zeitnah zu der
Auszahlung der Schadenssumme kommen die wir berechnet
haben. Hierfür werden die Schadenssumme und der Wert des
Fahrzeuges detailliert im Sachverständigengutachten
aufgelistet, mit aussagekräftigen Fotos ausgewiesen, um ein
leichtes nachvollziehbares Sachverständigengutachten immer
zu gewähren. Ein qualifiziertes, neutrales und nicht
weisungsgebundenes Sachverständigengutachten über den
Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung. Die Klärung des
Sachverhaltes ist bei der Schadenregulierung unerlässlich.
Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen äußerst
wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen.
Zum anderen ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen
Institut Lippe bei der Ermittlung des Schadens und der
Wertermittlung ebenfalls ein sehr wichtiger Aspekt, der von
allergrößter Bedeutung ist. Die Professionalität im Rahmen der
Analyse und Beratung sowie die fachliche Kenntnisse sind
erforderliche Qualifikationen. In einigen Fällen wird nach
einem Unfall von der Versicherungsgesellschaft der
Gegenpartei ein Gutachter empfohlen. Hier besteht die
Gefahr, dass dieser Sachverständige im Interesse der
Versicherung handeln könnte oder wird. Daher empfehlen wir
Ihnen, nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall uns als
unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe aufzusuchen.
Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen alle möglichen
Schadensersatzleistungen auf. Neben den Kosten für die
Reparatur und die Anwaltskosten, können Sie auch die Kosten
für einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall geltend
machen. Auch für den Fall, dass es mit der Versicherung die
die Schadensregulierung abwickelt oder der Werkstatt die die
Reparatur durchführt zu Streitigkeiten kommen sollte, ist das
vollumfängliche Sachverständigengutachten von sehr großer
Bedeutung.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten werden in der
Regel bei einem unverschuldeten Unfall von der
Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers
übernommen. Jetzt haben Sie als der Geschädigte das Recht
das Sachverständigengutachten an uns, das Sachverständigen
Institut Lippe, zu vergeben. Wir bieten Ihnen den
vollumfassenden Service bei der Erstellung des
Sachverständigengutachtens zu Ihrem Unfall. Sie erhalten ein
professionelles Sachverständigengutachten welches die
Bewertung und die Zusammensetzung des Schadens enthält.
Darüber hinaus erhalten Sie den Kostenvoranschlag für die
Reparatur des Schadens sowie die Höhe der Wertminderung.
Wir als freies und unabhängiges Sachverständigen Institut
Lippe bieten Ihnen alle unsere Dienste und Leistungen zur
Erstellung des Sachverständigengutachten für Ihren Unfall an.
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Sachverständigen Institut Lippe