© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
Traktor mit Anhänger auf Feld
Gutachtenerstellung für Land- und Baumaschinen

Land- und Baumaschinen-

Gutachten

Aufgrund der fortschreitenden technischen

Entwicklung besitzen Landmaschinen einen enormen

Wert und das nicht nur durch die immer weiter

ansteigende Spezialisierung auf dem Markt der

Landmaschinen. Bei Kauf oder Verkauf einer

gebrauchten Landmaschine sowie aber auch in einem

Schadenfall ist die fachliche kompetente

Dokumentaktion eines Sachverständigengutachtens

immer wichtiger geworden.

Wir erstellen Land- und Baumaschinen-Gutachten für: Landmaschinen, Baumaschinen, Schlepper, Anhänger, Oldtimer, Youngtimer Wir vom Sachverständigen Institut Lippe als Sachverständige im Bereich Landmaschinen und Baumaschinen helfen Ihnen gerne bei allen Fragen weiter. Wir erstellen Sachverständigengutachten für die Agrartechnik, Forstwirtschaft, Kommunalwirtschaft, Gartentechnik und den Maschinenbau. Landmaschinen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen die in Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt werden. Es gibt zwei Arten von Landmaschinen wie forstwirtschaftliche Maschinen mit Anhängern sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Landmaschinen für die Agrarwirtschaft. Unsere Sachverständigengutachten für Maschinen aus der Landwirtschaft sowie der Forstwirtschaft oder der Kommunaltechnik und Gartentechnik mit Baumaschinen dienen hauptsächlich der Beweissicherung im Schadenfall. Die Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, werden als Beweissicherung angelegt und machen technische und schadenbedingte Sachverhalte sehr deutlich und zeigen die Ursache der Schadenentstehung im Einzelnen auf. Es werden die wichtigen Daten im Sachverständigen-Gutachten wiedergegeben um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Alle technische Daten der Maschinen, Fahrzeuge werden dokumentiert um sicher zu stellen um welches zu begutachtende Fabrikat es sich handelt. Bei Kaskoschäden benötigen wir gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen, aber am besten die Freigabe der Versicherung in schriftlicher Form. Eine Abtretung für die Schadenregulierung ermöglicht, dass Sie keine Kosten haben oder in Vorlage gehen müssen. Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an den Landmaschinen, Baumaschinen, Forstmaschinen oder Kommunalfahrzeugen zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 € liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie uns den Auftrag zur Erstellung des Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750,00 € liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort durchführen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750 € liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits sofort die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherung zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung, den Sie dann ihrer Versicherung zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung aller Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 € so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu erwirken. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass die Ihnen als der Geschädigte zustehenden Schadenersatzansprüche sofort vollumfänglich erstattet werden. Ebenso ist es sehr wichtig den Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe dokumentieren diesen Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigen-Gutachten schriftlich. Unsere Gutachtertätigkeit bezieht sich auf beide Arten von Landmaschinen. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind besser bekannt als Schlepper, Traktoren oder Trecker. Sie dienen z.B. zum Ziehen und Anhängen. Schäden können hier sowohl an der Zugmaschine als auch am anhängenden Spezialgerät entstehen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie hochspezialisierte Landmaschinen, die in der Regel einen anspruchsvollen Arbeitsschritt abdecken, sind sehr unterschiedlich in ihren Arbeitsweisen. Wegen Ihrer komplexen Technik besitzen die Landmaschinen heute eine sehr hohe Schadensanfälligkeit. Wir erstellen manuelle Maschinenbewertung und Maschinenschadenkalkulationen für Land-, Forst-, Kommunal- sowie Baumaschinen aber auch für alle Maschinen aus der Gartentechnik. Auch für alle Maschinen die in irgendeiner Form vom Standard abweichen oder für die keine Notierungen und/oder Marktbeobachtungen vorliegen. In diesem Sachverständigengutachten wird die Maschine sehr ausführlich beschrieben. Zu den technischen Daten erfolgt auch eine detaillierte Zustandsbeschreibung aller vorhandenen Baugruppenmuster. Dies beinhaltet selbstverständlich sachverständige Feststellungen zum Objekt. Weiterhin ist die ausführliche Zustands- und Schadenbeschreibung sowie die Beurteilung zum Reparaturweg ein wichtiger Schritt. Bei Spezialmaschinen ist bei der Vorgabe des Reparaturweges darauf zu achten, dass durch die Instandsetzung keine Einschränkung oder Veränderungen zur späteren Nutzung entstehen. Weiterhin sind sämtliche Anbauteile die durch das Schadenereignis einen Schaden erhalten haben könnten genau zu prüfen und/oder zu erneuern. Die Maschinensachverständigengutachten beinhalten die nachvollziehbare Kalkulation um den Instandsetzungsaufwand in Form von Kosten und Reparaturdauer unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte festzulegen. Schadensursachen bei Landmaschinen oder Baumaschinen, Forst- oder Kommunalfahrzeugen sind z.B. ein unsachgemäßer Einsatz oder Betrieb, Material- und Fertigungsschäden, Anfahr- und Unfallschäden aller Art, Überlastung der Maschinen durch zu hohe Gewichts- und/oder Zugkräfte, Schäden durch unsachgemäßen Aufbau, Vandalismus und Sabotage oder Abnutzung / Verschleiß in Verbindung mit mangelnder und/oder fehlender Wartung. Im Rahmen des Schadengutachtens bewerten wir die Art sowie den Umfang des Schadens und erstellen einen Kostenvoranschlag für anfallende und ausstehende Reparaturkosten. Bei einem Kauf oder Verkauf einer gebrauchten Maschine oder einem Fahrzeug ermitteln wir für Sie den Wert der Maschinen indem wir vorhandene Mängel aufzeigen und diese bewerten. Der Ausfall einer Landmaschine kann zu enormen Umsatzeinbußen führen und damit es zu einem angemessenen Ersatz kommt, ermitteln wir, vom Sachverständigen Institut Lippe, die Ausfallkosten für Sie. Die Wertdefinition und damit die Wertermittlung durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe richtet sich nach den gültigen Versicherungsbedingungen für Maschinen und Fahrzeuge. Nachfolgende Werte werden je nach Auftrag für Maschinen und/oder Fahrzeuge aus der Land-, der Forstwirtschaft, der Kommunaltechnik ermittelt. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe berechnen den Zeitwert, den Maschinen-, den Händlereinkaufswert, Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. . .
Sachverständigen Institut Lippe
Orangener Bagger Gelber Bagger Traktor mit Feldgerät
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
Gutachtenerstellung für Land- und Baumaschinen

Land- und Baumaschinen-

Gutachten

Aufgrund der fortschreitenden technischen

Entwicklung besitzen Landmaschinen einen enormen

Wert und das nicht nur durch die immer weiter

ansteigende Spezialisierung auf dem Markt der

Landmaschinen. Bei Kauf oder Verkauf einer

gebrauchten Landmaschine sowie aber auch in einem

Schadenfall ist die fachliche kompetente

Dokumentaktion eines Sachverständigengutachtens

immer wichtiger geworden.

Wir erstellen Land- und Baumaschinen-Gutachten für: Landmaschinen, Baumaschinen, Schlepper, Anhänger, Oldtimer, Youngtimer Wir vom Sachverständigen Institut Lippe als Sachverständige im Bereich Landmaschinen und Baumaschinen helfen Ihnen gerne bei allen Fragen weiter. Wir erstellen Sachverständigengutachten für die Agrartechnik, Forstwirtschaft, Kommunalwirtschaft, Gartentechnik und den Maschinenbau. Landmaschinen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen die in Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt werden. Es gibt zwei Arten von Landmaschinen wie forstwirtschaftliche Maschinen mit Anhängern sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Landmaschinen für die Agrarwirtschaft. Unsere Sachverständigengutachten für Maschinen aus der Landwirtschaft sowie der Forstwirtschaft oder der Kommunaltechnik und Gartentechnik mit Baumaschinen dienen hauptsächlich der Beweissicherung im Schadenfall. Die Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, werden als Beweissicherung angelegt und machen technische und schadenbedingte Sachverhalte sehr deutlich und zeigen die Ursache der Schadenentstehung im Einzelnen auf. Es werden die wichtigen Daten im Sachverständigen-Gutachten wiedergegeben um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Alle technische Daten der Maschinen, Fahrzeuge werden dokumentiert um sicher zu stellen um welches zu begutachtende Fabrikat es sich handelt. Bei Kaskoschäden benötigen wir gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen, aber am besten die Freigabe der Versicherung in schriftlicher Form. Eine Abtretung für die Schadenregulierung ermöglicht, dass Sie keine Kosten haben oder in Vorlage gehen müssen. Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an den Landmaschinen, Baumaschinen, Forstmaschinen oder Kommunalfahrzeugen zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 € liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie uns den Auftrag zur Erstellung des Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750,00 € liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort durchführen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750 € liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits sofort die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherung zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung, den Sie dann ihrer Versicherung zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung aller Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 € so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu erwirken. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass die Ihnen als der Geschädigte zustehenden Schadenersatzansprüche sofort vollumfänglich erstattet werden. Ebenso ist es sehr wichtig den Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe dokumentieren diesen Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigen-Gutachten schriftlich. Unsere Gutachtertätigkeit bezieht sich auf beide Arten von Landmaschinen. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind besser bekannt als Schlepper, Traktoren oder Trecker. Sie dienen z.B. zum Ziehen und Anhängen. Schäden können hier sowohl an der Zugmaschine als auch am anhängenden Spezialgerät entstehen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie hochspezialisierte Landmaschinen, die in der Regel einen anspruchsvollen Arbeitsschritt abdecken, sind sehr unterschiedlich in ihren Arbeitsweisen. Wegen Ihrer komplexen Technik besitzen die Landmaschinen heute eine sehr hohe Schadensanfälligkeit. Wir erstellen manuelle Maschinenbewertung und Maschinenschadenkalkulationen für Land-, Forst-, Kommunal- sowie Baumaschinen aber auch für alle Maschinen aus der Gartentechnik. Auch für alle Maschinen die in irgendeiner Form vom Standard abweichen oder für die keine Notierungen und/oder Marktbeobachtungen vorliegen. In diesem Sachverständigengutachten wird die Maschine sehr ausführlich beschrieben. Zu den technischen Daten erfolgt auch eine detaillierte Zustandsbeschreibung aller vorhandenen Baugruppenmuster. Dies beinhaltet selbstverständlich sachverständige Feststellungen zum Objekt. Weiterhin ist die ausführliche Zustands- und Schadenbeschreibung sowie die Beurteilung zum Reparaturweg ein wichtiger Schritt. Bei Spezialmaschinen ist bei der Vorgabe des Reparaturweges darauf zu achten, dass durch die Instandsetzung keine Einschränkung oder Veränderungen zur späteren Nutzung entstehen. Weiterhin sind sämtliche Anbauteile die durch das Schadenereignis einen Schaden erhalten haben könnten genau zu prüfen und/oder zu erneuern. Die Maschinensachverständigengutachten beinhalten die nachvollziehbare Kalkulation um den Instandsetzungsaufwand in Form von Kosten und Reparaturdauer unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte festzulegen. Schadensursachen bei Landmaschinen oder Baumaschinen, Forst- oder Kommunalfahrzeugen sind z.B. ein unsachgemäßer Einsatz oder Betrieb, Material- und Fertigungsschäden, Anfahr- und Unfallschäden aller Art, Überlastung der Maschinen durch zu hohe Gewichts- und/oder Zugkräfte, Schäden durch unsachgemäßen Aufbau, Vandalismus und Sabotage oder Abnutzung / Verschleiß in Verbindung mit mangelnder und/oder fehlender Wartung. Im Rahmen des Schadengutachtens bewerten wir die Art sowie den Umfang des Schadens und erstellen einen Kostenvoranschlag für anfallende und ausstehende Reparaturkosten. Bei einem Kauf oder Verkauf einer gebrauchten Maschine oder einem Fahrzeug ermitteln wir für Sie den Wert der Maschinen indem wir vorhandene Mängel aufzeigen und diese bewerten. Der Ausfall einer Landmaschine kann zu enormen Umsatzeinbußen führen und damit es zu einem angemessenen Ersatz kommt, ermitteln wir, vom Sachverständigen Institut Lippe, die Ausfallkosten für Sie. Die Wertdefinition und damit die Wertermittlung durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe richtet sich nach den gültigen Versicherungsbedingungen für Maschinen und Fahrzeuge. Nachfolgende Werte werden je nach Auftrag für Maschinen und/oder Fahrzeuge aus der Land-, der Forstwirtschaft, der Kommunaltechnik ermittelt. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe berechnen den Zeitwert, den Maschinen-, den Händlereinkaufswert, Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. . .
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Traktor mit Anhänger auf Feld
Gutachtenerstellung für Land- und Baumaschinen