© Sachverständigen Institut Lippe 2023
Gutachtenerstellung für Wohnmobile und Wohnwagen
Wohnwagen- und
Wohnmobil-Gutachten
In den meisten Fällen sind Wohnwagen- oder
Wohnmobilschäden nach einem Unfall der Grund für
unsere Beauftragung vom Sachverständigen Institut
Lippe, aber auch wenn sie Ihren Wohnwagen oder Ihr
Wohnmobil verkaufen oder ein solches Fahrzeug
erwerben möchten.
Wir erstellen Wohnmobil- und Wohnwagen-Gutachten für:
Alkoven,
Kastenwagen,
Wohnkabine,
Teilintegrierter,
Mobilheim,
Wohnwagen,
Wohnmobil Pickup,
Einbruchschäden,
Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei
Brandschäden, Wasserschäden,
Integrierter
Es ist stets ratsam, ein Sachverständigengutachten,
Wertgutachten oder Unfallgutachten erstellen zu lassen. Mit
einem Sachverständigen-Gutachten von uns, dem
Sachverständigen Institut Lippe, ermöglichen Sie sich immer,
dass Unfallschäden genauestens dokumentiert werden und
somit im Schadenfall an alles gedacht wird. Und bei einem
Verkauf oder Erwerb schafft ein Sachverständigen-Gutachten
aus unserem Haus die Grundlage für die faire
Verhandlungsbasis mit sachlichem Hintergrund. Bei einem
Unfall wird grundsätzlich zwischen dem Bereich
Haftpflichtschaden-Gutachten, also dem
Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schadenverursacher
und dem Bereich Kaskoschaden-Gutachten, also dem
Schadenersatzanspruch aus einem bestehenden
Vertragsverhältnis unterschieden. Bei einem Haftpflicht-
Schaden haben Sie das Recht, uns als Sachverständigen Institut
Lippe als Ersteller des Sachverständigengutachtens zu
beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische
Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits
einen eigenen Sachverständigen bestellt hat.
Vor allem in solchen Fällen sollten Sie hellhörig werden, denn
der Sachverständige von der Versicherung arbeitet auch für die
Versicherung. Ein auf dieser Basis erstelltes
Sachverständigengutachten weist oft einseitige Sichtweisen
auf. Um die klare und unbefangene Betrachtungsweise
aufrecht zu erhalten beauftragen Sie uns vom
Sachverständigen Institut Lippe, um alle Punkte für ein
Sachverständigen-Gutachten zu berücksichtigen. Bei einem
Kaskoschaden hingegen ist das Weisungsrecht der Versicherung
stets zu beachten. Uns als Sachverständigen Institut Lippe
dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer
Versicherung sowie mit deren Einverständnis von uns
Gutachten erstellen lassen. Wenn Sie eine
Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie
Ihre Ansprüche grundsätzlich durch uns vom Sachverständigen
Institut Lippe belegen, erstellen lassen. Ihr persönlicher
Gutachter ermittelt dann für Sie alle schadenrelevanten
Kosten bezüglich des beschädigten Wohnwagens oder
Wohnmobils.
Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil bietet viel Platz und ist
wie ein zweites Zuhause. Daher ist es sehr wichtig, vor der
Fahrt nach dem Rechten zu schauen, so dass Sie sicher Ihren
Urlaub genießen können. Sie können vor dem Kauf, nach dem
Kauf oder vor einer großen Fahrt zu uns kommen damit wir
vom Sachverständigen Institut Lippe alle erdenklichen
Gesichtspunkte die in Betracht kommen berücksichtigen, so
dass Sie eine wunderschöne Zeit mit Ihrem Wohnwagen oder
Wohnmobil haben werden. Ein unabhängiges Sachverständigen-
Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe,
ermittelt nicht nur einen realistischen Wert ihres
Wohnwagen/-mobil sondern begründet den Wert in
schriftlicher Form. Die korrekte Wertfeststellung sowie die
objektive Einschätzung der technisch relevanten Teile ihres
Wohnwagens/-mobil sollten klar und unmissverständlich
dokumentiert werden wenn Sie einen Unfall hatten, einen
Verkauf oder auch den Erwerb eines Wohnwagen/-mobil
anstreben.
Wir als Sachverständigen Institut Lippe sind ihr kompetenter
Ansprechpartner für Haftpflicht- und Kasko-Gutachten. Um
den Wert ihres Wohnwagens oder Wohnmobils nach einem
Unfall oder vor einem Kauf / Verkauf ausführlich zu
überprüfen wird das Sachverständigen-Gutachten von uns,
dem Sachverständigen Institut Lippe, Ihnen vollste Sicherheit
gewähren. Wir erstellen für Sie detaillierte Gutachten und
ermitteln für Ihren Schadenanspruch bei allen
Schadenursachen. Ob Begutachtung nach einem Unfall, bei
Wasserschäden, bei Schimmelschäden, bei ungewöhnlichen
Geräuschen, ob Vorunfälle bestehen oder ob sonstige Mängel
vorhanden sind. Feuchtigkeitsschäden sind immer ein
wichtiges Thema bei dem wir Ihnen genauestens
dokumentieren können welcher Schaden vorliegt und wie hoch
der vorliegende Schaden sein wird. Wir als Sachverständigen
Institut Lippe stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite. Die
technischen Untersuchungen von uns decken folgende
Bereiche für Sie genauestens ab: Unfallschäden aller Art,
Vandalismus-Schäden, Wertminderung aller Art, Verschleiß
aller sich in Bewegung befindlichen Teile, Knackgeräusche,
Undichtigkeiten aller Arten, Achsschäden, Schimmelbildung,
Feuchtigkeitsschäden, Elektronikschäden usw.
Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen
Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort
als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem
Wohnwagen oder Wohnmobil zugefügt wurde. Die
Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 € liegen, die wir
als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie
uns einen Auftrag zur Erstellung des
Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden
augenscheinlich über 750 € liegen, so werden wir Ihren Auftrag
zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und
sofort annehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen
möglichen Schäden die unter 750 € liegen werden unsere
Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht
übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme
allerdings mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die
Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so
besteht unsererseits die Möglichkeit das
Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherung zu
erstellen. Bei allen Schäden unter 750 € erstellen wir Ihnen
einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die
Versicherung, den Sie dann der Versicherung zur
Schadenregulierung einreichen können. Sie als der
Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei
der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Gutachtens von
uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive
Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe
augenscheinlich über 750 € so haben Sie als der Geschädigte
das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen
Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu
bestellen.
Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des
Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen
und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder
eines Gutachters der von der gegnerischen Versicherung
beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der
gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und
somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und
dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die
Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich
erstattet werden. Ebenso ist es wichtig den
Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir als
Sachverständigen Institut Lippe halten diesen
Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten
Sachverständigen-Gutachten schriftlich fest. Bei einem
Kaskoschaden ist das Weisungsrecht der Versicherung zu
beachten.
Einen Sachverständigengutachterauftrag an uns, das
Sachverständigen Institut Lippe, dürfen Sie nur nach
vorheriger Rücksprache und schriftlicher Bestätigung mit Ihrer
Versicherung erteilen. Allerdings ist es bei einer
Schadenersatzforderung so, dass wenn Sie diese geltend
machen wollen, Sie die Ansprüche grundsätzlich auch belegen
können müssen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe
ermittelten für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich
des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Folgende
Positionen gehören zur der Berechnung wenn es um die
Wiederherstellungskosten des beschädigten Fahrzeugs geht:
Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert des
beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils.
Wenn Sie an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil einen Schaden
erlitten haben der nicht durch die gegnerische Versicherung
gedeckt ist, tritt im Regelfall die Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung bei zugrunde liegendem
Versicherungsvertrag in die Schadenregulierung ein. Das
Weisungsrecht der Versicherung ist immer zu berücksichtigen.
Die Besichtigung des verunfallten Wohnwagens oder
Wohnmobils kann bei Ihnen vor Ort oder an jedem anderen Ort
vollzogen werden. Durch den Vor-Ort-Service entstehen Ihnen
keine Mehrkosten. Unser Sachverständigenhonorar rechnen wir
vom Sachverständigen Institut Lippe nach der
Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab.
Es entstehen Ihnen keine Vorabkosten, Sie brauchen für die
Sachverständigenkosten nicht in Vorlage zu treten. Die
Ermittlung des Wertes bei Wohnwagen oder Wohnmobilen ist
aus den unterschiedlichen Gründen schwieriger als bei anderen
Fahrzeugen. Als erstes ist der Markt für Wohnwagen oder
Wohnmobile schwer zu überblicken. Denn viele Modelle sind
nur in geringer Stückzahl produziert worden. Daher gibt es
keine vergleichbaren Referenzen am Markt, um einen Wert für
Ihren Wohnwagen oder Wohnmobil zu ermitteln. Und hierbei
sind die Sonderanfertigungen und Extras noch nicht einmal
berücksichtigt. Der vorhandene Zustand und die Ausstattung
werden den Preis heben oder senken. Auch die
Inneneinrichtung ist ein schweres Gewicht bei der Beurteilung
für ein Sachverständigengutachten.
Ob Sie ein Sachverständigengutachten von uns, dem
Sachverständigen Institut Lippe, zur Abrechnung mit der
Versicherung als Beweismittel beim einem Rechtsstreit oder
bei einem Kauf oder Verkauf Ihres Wohnwagens oder
Wohnmobils benötigen - ein professionell erstelltes
Sachverständigengutachten gibt jedem sofort den aktuellen
Zustand des Wohnwagens oder Wohnmobils wieder.
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Sachverständigen Institut Lippe
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