© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
Wohnmobil unter Baum am Strand
Gutachtenerstellung für Wohnmobile und Wohnwagen

Wohnwagen- und

Wohnmobil-Gutachten

In den meisten Fällen sind Wohnwagen- oder

Wohnmobilschäden nach einem Unfall der Grund für

unsere Beauftragung vom Sachverständigen Institut

Lippe, aber auch wenn sie Ihren Wohnwagen oder Ihr

Wohnmobil verkaufen oder ein solches Fahrzeug

erwerben möchten.

Wir erstellen Wohnmobil- und Wohnwagen-Gutachten für: Alkoven, Kastenwagen, Wohnkabine, Teilintegrierter, Mobilheim, Wohnwagen, Wohnmobil Pickup, Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden, Integrierter Es ist stets ratsam, ein Sachverständigengutachten, Wertgutachten oder Unfallgutachten erstellen zu lassen. Mit einem Sachverständigen-Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, ermöglichen Sie sich immer, dass Unfallschäden genauestens dokumentiert werden und somit im Schadenfall an alles gedacht wird. Und bei einem Verkauf oder Erwerb schafft ein Sachverständigen-Gutachten aus unserem Haus die Grundlage für die faire Verhandlungsbasis mit sachlichem Hintergrund. Bei einem Unfall wird grundsätzlich zwischen dem Bereich Haftpflichtschaden-Gutachten, also dem Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schadenverursacher und dem Bereich Kaskoschaden-Gutachten, also dem Schadenersatzanspruch aus einem bestehenden Vertragsverhältnis unterschieden. Bei einem Haftpflicht- Schaden haben Sie das Recht, uns als Sachverständigen Institut Lippe als Ersteller des Sachverständigengutachtens zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits einen eigenen Sachverständigen bestellt hat. Vor allem in solchen Fällen sollten Sie hellhörig werden, denn der Sachverständige von der Versicherung arbeitet auch für die Versicherung. Ein auf dieser Basis erstelltes Sachverständigengutachten weist oft einseitige Sichtweisen auf. Um die klare und unbefangene Betrachtungsweise aufrecht zu erhalten beauftragen Sie uns vom Sachverständigen Institut Lippe, um alle Punkte für ein Sachverständigen-Gutachten zu berücksichtigen. Bei einem Kaskoschaden hingegen ist das Weisungsrecht der Versicherung stets zu beachten. Uns als Sachverständigen Institut Lippe dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer Versicherung sowie mit deren Einverständnis von uns Gutachten erstellen lassen. Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe belegen, erstellen lassen. Ihr persönlicher Gutachter ermittelt dann für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil bietet viel Platz und ist wie ein zweites Zuhause. Daher ist es sehr wichtig, vor der Fahrt nach dem Rechten zu schauen, so dass Sie sicher Ihren Urlaub genießen können. Sie können vor dem Kauf, nach dem Kauf oder vor einer großen Fahrt zu uns kommen damit wir vom Sachverständigen Institut Lippe alle erdenklichen Gesichtspunkte die in Betracht kommen berücksichtigen, so dass Sie eine wunderschöne Zeit mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil haben werden. Ein unabhängiges Sachverständigen- Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, ermittelt nicht nur einen realistischen Wert ihres Wohnwagen/-mobil sondern begründet den Wert in schriftlicher Form. Die korrekte Wertfeststellung sowie die objektive Einschätzung der technisch relevanten Teile ihres Wohnwagens/-mobil sollten klar und unmissverständlich dokumentiert werden wenn Sie einen Unfall hatten, einen Verkauf oder auch den Erwerb eines Wohnwagen/-mobil anstreben. Wir als Sachverständigen Institut Lippe sind ihr kompetenter Ansprechpartner für Haftpflicht- und Kasko-Gutachten. Um den Wert ihres Wohnwagens oder Wohnmobils nach einem Unfall oder vor einem Kauf / Verkauf ausführlich zu überprüfen wird das Sachverständigen-Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, Ihnen vollste Sicherheit gewähren. Wir erstellen für Sie detaillierte Gutachten und ermitteln für Ihren Schadenanspruch bei allen Schadenursachen. Ob Begutachtung nach einem Unfall, bei Wasserschäden, bei Schimmelschäden, bei ungewöhnlichen Geräuschen, ob Vorunfälle bestehen oder ob sonstige Mängel vorhanden sind. Feuchtigkeitsschäden sind immer ein wichtiges Thema bei dem wir Ihnen genauestens dokumentieren können welcher Schaden vorliegt und wie hoch der vorliegende Schaden sein wird. Wir als Sachverständigen Institut Lippe stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite. Die technischen Untersuchungen von uns decken folgende Bereiche für Sie genauestens ab: Unfallschäden aller Art, Vandalismus-Schäden, Wertminderung aller Art, Verschleiß aller sich in Bewegung befindlichen Teile, Knackgeräusche, Undichtigkeiten aller Arten, Achsschäden, Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschäden, Elektronikschäden usw. Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 € liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie uns einen Auftrag zur Erstellung des Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750 € liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort annehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750 € liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherung zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung, den Sie dann der Versicherung zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Gutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 € so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu bestellen. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder eines Gutachters der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden. Ebenso ist es wichtig den Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten diesen Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigen-Gutachten schriftlich fest. Bei einem Kaskoschaden ist das Weisungsrecht der Versicherung zu beachten. Einen Sachverständigengutachterauftrag an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Bestätigung mit Ihrer Versicherung erteilen. Allerdings ist es bei einer Schadenersatzforderung so, dass wenn Sie diese geltend machen wollen, Sie die Ansprüche grundsätzlich auch belegen können müssen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe ermittelten für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Folgende Positionen gehören zur der Berechnung wenn es um die Wiederherstellungskosten des beschädigten Fahrzeugs geht: Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Wenn Sie an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil einen Schaden erlitten haben der nicht durch die gegnerische Versicherung gedeckt ist, tritt im Regelfall die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bei zugrunde liegendem Versicherungsvertrag in die Schadenregulierung ein. Das Weisungsrecht der Versicherung ist immer zu berücksichtigen. Die Besichtigung des verunfallten Wohnwagens oder Wohnmobils kann bei Ihnen vor Ort oder an jedem anderen Ort vollzogen werden. Durch den Vor-Ort-Service entstehen Ihnen keine Mehrkosten. Unser Sachverständigenhonorar rechnen wir vom Sachverständigen Institut Lippe nach der Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab. Es entstehen Ihnen keine Vorabkosten, Sie brauchen für die Sachverständigenkosten nicht in Vorlage zu treten. Die Ermittlung des Wertes bei Wohnwagen oder Wohnmobilen ist aus den unterschiedlichen Gründen schwieriger als bei anderen Fahrzeugen. Als erstes ist der Markt für Wohnwagen oder Wohnmobile schwer zu überblicken. Denn viele Modelle sind nur in geringer Stückzahl produziert worden. Daher gibt es keine vergleichbaren Referenzen am Markt, um einen Wert für Ihren Wohnwagen oder Wohnmobil zu ermitteln. Und hierbei sind die Sonderanfertigungen und Extras noch nicht einmal berücksichtigt. Der vorhandene Zustand und die Ausstattung werden den Preis heben oder senken. Auch die Inneneinrichtung ist ein schweres Gewicht bei der Beurteilung für ein Sachverständigengutachten. Ob Sie ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, zur Abrechnung mit der Versicherung als Beweismittel beim einem Rechtsstreit oder bei einem Kauf oder Verkauf Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils benötigen - ein professionell erstelltes Sachverständigengutachten gibt jedem sofort den aktuellen Zustand des Wohnwagens oder Wohnmobils wieder. . .
Sachverständigen Institut Lippe
Expeditions-Wohnmobil Wohnwagen auf Campingplatz Wohnmobil am Sandstrand
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
Gutachtenerstellung für Wohnmobile und Wohnwagen

Wohnwagen- und

Wohnmobil-Gutachten

In den meisten Fällen sind Wohnwagen- oder

Wohnmobilschäden nach einem Unfall der Grund für

unsere Beauftragung vom Sachverständigen Institut

Lippe, aber auch wenn sie Ihren Wohnwagen oder Ihr

Wohnmobil verkaufen oder ein solches Fahrzeug

erwerben möchten.

Wir erstellen Wohnmobil- und Wohnwagen-Gutachten für: Alkoven, Kastenwagen, Wohnkabine, Teilintegrierter, Mobilheim, Wohnwagen, Wohnmobil Pickup, Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden, Integrierter Es ist stets ratsam, ein Sachverständigengutachten, Wertgutachten oder Unfallgutachten erstellen zu lassen. Mit einem Sachverständigen-Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, ermöglichen Sie sich immer, dass Unfallschäden genauestens dokumentiert werden und somit im Schadenfall an alles gedacht wird. Und bei einem Verkauf oder Erwerb schafft ein Sachverständigen-Gutachten aus unserem Haus die Grundlage für die faire Verhandlungsbasis mit sachlichem Hintergrund. Bei einem Unfall wird grundsätzlich zwischen dem Bereich Haftpflichtschaden-Gutachten, also dem Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schadenverursacher und dem Bereich Kaskoschaden-Gutachten, also dem Schadenersatzanspruch aus einem bestehenden Vertragsverhältnis unterschieden. Bei einem Haftpflicht- Schaden haben Sie das Recht, uns als Sachverständigen Institut Lippe als Ersteller des Sachverständigengutachtens zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits einen eigenen Sachverständigen bestellt hat. Vor allem in solchen Fällen sollten Sie hellhörig werden, denn der Sachverständige von der Versicherung arbeitet auch für die Versicherung. Ein auf dieser Basis erstelltes Sachverständigengutachten weist oft einseitige Sichtweisen auf. Um die klare und unbefangene Betrachtungsweise aufrecht zu erhalten beauftragen Sie uns vom Sachverständigen Institut Lippe, um alle Punkte für ein Sachverständigen-Gutachten zu berücksichtigen. Bei einem Kaskoschaden hingegen ist das Weisungsrecht der Versicherung stets zu beachten. Uns als Sachverständigen Institut Lippe dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer Versicherung sowie mit deren Einverständnis von uns Gutachten erstellen lassen. Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe belegen, erstellen lassen. Ihr persönlicher Gutachter ermittelt dann für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil bietet viel Platz und ist wie ein zweites Zuhause. Daher ist es sehr wichtig, vor der Fahrt nach dem Rechten zu schauen, so dass Sie sicher Ihren Urlaub genießen können. Sie können vor dem Kauf, nach dem Kauf oder vor einer großen Fahrt zu uns kommen damit wir vom Sachverständigen Institut Lippe alle erdenklichen Gesichtspunkte die in Betracht kommen berücksichtigen, so dass Sie eine wunderschöne Zeit mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil haben werden. Ein unabhängiges Sachverständigen- Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, ermittelt nicht nur einen realistischen Wert ihres Wohnwagen/-mobil sondern begründet den Wert in schriftlicher Form. Die korrekte Wertfeststellung sowie die objektive Einschätzung der technisch relevanten Teile ihres Wohnwagens/-mobil sollten klar und unmissverständlich dokumentiert werden wenn Sie einen Unfall hatten, einen Verkauf oder auch den Erwerb eines Wohnwagen/-mobil anstreben. Wir als Sachverständigen Institut Lippe sind ihr kompetenter Ansprechpartner für Haftpflicht- und Kasko-Gutachten. Um den Wert ihres Wohnwagens oder Wohnmobils nach einem Unfall oder vor einem Kauf / Verkauf ausführlich zu überprüfen wird das Sachverständigen-Gutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, Ihnen vollste Sicherheit gewähren. Wir erstellen für Sie detaillierte Gutachten und ermitteln für Ihren Schadenanspruch bei allen Schadenursachen. Ob Begutachtung nach einem Unfall, bei Wasserschäden, bei Schimmelschäden, bei ungewöhnlichen Geräuschen, ob Vorunfälle bestehen oder ob sonstige Mängel vorhanden sind. Feuchtigkeitsschäden sind immer ein wichtiges Thema bei dem wir Ihnen genauestens dokumentieren können welcher Schaden vorliegt und wie hoch der vorliegende Schaden sein wird. Wir als Sachverständigen Institut Lippe stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite. Die technischen Untersuchungen von uns decken folgende Bereiche für Sie genauestens ab: Unfallschäden aller Art, Vandalismus-Schäden, Wertminderung aller Art, Verschleiß aller sich in Bewegung befindlichen Teile, Knackgeräusche, Undichtigkeiten aller Arten, Achsschäden, Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschäden, Elektronikschäden usw. Ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 € liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten, also bevor Sie uns einen Auftrag zur Erstellung des Sachverständigengutachtes erteilen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750 € liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort annehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750 € liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit Ihrer Versicherung absprechen. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherung zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherung, den Sie dann der Versicherung zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Gutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 € so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu bestellen. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigengutachtes ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung oder eines Gutachters der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden. Ebenso ist es wichtig den Wertminderungsanspruch geltend zu machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten diesen Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigen-Gutachten schriftlich fest. Bei einem Kaskoschaden ist das Weisungsrecht der Versicherung zu beachten. Einen Sachverständigengutachterauftrag an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Bestätigung mit Ihrer Versicherung erteilen. Allerdings ist es bei einer Schadenersatzforderung so, dass wenn Sie diese geltend machen wollen, Sie die Ansprüche grundsätzlich auch belegen können müssen. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe ermittelten für Sie alle schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Folgende Positionen gehören zur der Berechnung wenn es um die Wiederherstellungskosten des beschädigten Fahrzeugs geht: Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Wohnwagens oder Wohnmobils. Wenn Sie an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil einen Schaden erlitten haben der nicht durch die gegnerische Versicherung gedeckt ist, tritt im Regelfall die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bei zugrunde liegendem Versicherungsvertrag in die Schadenregulierung ein. Das Weisungsrecht der Versicherung ist immer zu berücksichtigen. Die Besichtigung des verunfallten Wohnwagens oder Wohnmobils kann bei Ihnen vor Ort oder an jedem anderen Ort vollzogen werden. Durch den Vor-Ort-Service entstehen Ihnen keine Mehrkosten. Unser Sachverständigenhonorar rechnen wir vom Sachverständigen Institut Lippe nach der Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab. Es entstehen Ihnen keine Vorabkosten, Sie brauchen für die Sachverständigenkosten nicht in Vorlage zu treten. Die Ermittlung des Wertes bei Wohnwagen oder Wohnmobilen ist aus den unterschiedlichen Gründen schwieriger als bei anderen Fahrzeugen. Als erstes ist der Markt für Wohnwagen oder Wohnmobile schwer zu überblicken. Denn viele Modelle sind nur in geringer Stückzahl produziert worden. Daher gibt es keine vergleichbaren Referenzen am Markt, um einen Wert für Ihren Wohnwagen oder Wohnmobil zu ermitteln. Und hierbei sind die Sonderanfertigungen und Extras noch nicht einmal berücksichtigt. Der vorhandene Zustand und die Ausstattung werden den Preis heben oder senken. Auch die Inneneinrichtung ist ein schweres Gewicht bei der Beurteilung für ein Sachverständigengutachten. Ob Sie ein Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, zur Abrechnung mit der Versicherung als Beweismittel beim einem Rechtsstreit oder bei einem Kauf oder Verkauf Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils benötigen - ein professionell erstelltes Sachverständigengutachten gibt jedem sofort den aktuellen Zustand des Wohnwagens oder Wohnmobils wieder. . .
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Wohnmobil unter Baum am Strand
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